Unterstützungskasse Kosten

Natürlich entstehen für einen Unternehmer bei der Gründung oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, als es bei anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge der Fall ist.

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich immer um ausgelagerte Versorgungsleistungen. Sie wird in Form einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins gegründet und ist damit ein rechtlich und steuerlich selbstständiges Wirtschaftssubjekt. Zwar entstehen bei der Gründung einer Unterstützungskasse Kosten für den Verwaltungsaufwand, aber diese fallen in der Regel deutlich niedriger aus, als es zum Beispiel bei der Bildung und Verwaltung innerbetrieblicher Rückstellungen zur Deckung von Pensionszusagen der Fall wäre.

Normalerweise verursacht das ausgelagerte Wirtschaftssubjekt Unterstützungskasse Kosten in Form einer Körperschaftssteuer. Diese können jedoch entfallen, wenn das Trägerunternehmen die Unterstützungskasse so gestaltet, dass sie die Kriterien einer sozialen Einrichtung erfüllt. Möglich ist hier zum Beispiel die Gründung einer Stiftung zum Zweck der Versorgung ehemaliger Arbeitnehmer.

Bei einem arbeitgeberfinanzierten Modell stellen natürlich auch die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse Kosten dar. Diese können jedoch nach § 4d EStG als Betriebsausgaben voll steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die eingezahlten Beiträge über die gesamte Laufzeit hinweg stets gleich hoch bleiben oder aber steigen. Eine Senkung der Beiträge an die Unterstützungskasse ist nicht möglich, sonst verlöscht der steuerliche Vorteil.

Zur Absicherung der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer wird in der Mehrzahl der Fälle für die Unterstützungskasse eine Versicherung zur Rückdeckung abgeschlossen. Die anfallenden Beiträge zu dieser Versicherung sind ebenfalls mit der Unterstützungskasse verbundene Kosten, die jedoch auch nach $ 4d EStG als Betriebsausgaben steuerlich gelten gemacht werden können.

Für den Arbeitnehmer hingegen fallen bei der Teilnahme am Durchführungsweg Unterstützungskasse keine Kosten an. Zwar werden, sofern die Beitragszahlung in Form einer Entgeltumwandlung stattfindet, zunächst seine aktuellen Nettobezüge geschmälert. Allerdings ist dies trotzdem als Vorteil zu werten, weil der tatsächlich angesparte Betrag aufgrund des Abzugs vom Bruttoentgelt deutlich höher ausfällt als die reale monetäre Belastung.