Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds

Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds: Mit diesen Stichwort aus der betrieblichen Diskussion operieren Praktiker der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie für den Weg der Pensionszusage oder Direktzusage mehr Sicherheit einfordern.

Die betriebliche Altersvorsorge ist beliebt bei den Unternehmen, die bei ihren Mitarbeitern und Geschäftsführern eine bessere Anbindung an das Unternehmen und seine Zukunft erreichen möchten. Das Unternehmen erkauft sich die Loyalität seiner Beschäftigten und schafft bei diesen größere Akzeptanz für schwierige unternehmerische Entscheidungen. Das Unternehmen bleibt trotz höheren Aufwands für die Altersvorsorge flexibel, wenn es auf den Gestaltungsweg Direktzusage oder Pensionszusage setzt.

Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds: Dieses Thema wird schnell relevant, wenn man die Direktzusage in einen größeren Zusammenhang stellt. Denn die Pensionszusage wirkt sehr langfristig und es muss den Betroffenen klar werden, dass auch dann ihre betriebliche Rente noch fließt, wenn das Unternehmen durch Marktentwicklungen in die Liquidation gedrängt wird. Hier bietet sich das Konzept „Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds“ an, denn damit wird die Sicherheit der Pensionszusage garantiert.

Steulerliche Behandlung im Überblick

UnterstützungskassePensionsfonds
Ebene des ArbeitgebersBetriebs-
ausgaben-
abzug
Einmalbetrag in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4d Abs. 1 Nr. 1c EStG)bis zur Höhe des auf den Past Service enfallenden teils der §6a Rückstellung sofort abzugsfähige Betriebsausgabe (§4e Abs. 3 EStG)

übersteigender Betrag ist über 10 Jahre verteilt als Betriebsausgabe abzugsfähig (§4e Abs. 3 EStG)
Ebene des ArbeitnehmersAufwandZuwendungen an Unterstützungskasse führen nicht zu Lohnzuflusssteuerfrei, wenn Einmalbeitrag, der die aufzulösende Rückstellung übersteigt, auf 10 Jahre verteilt
LeistungGrundsätzlich nach §19 Abs. 1 EStG zu versteuernUnterschiede:
Rentner: §19 Abs 1 EStG
Anwärter: §22 Nr. 5 EStG

Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds: Gewählt wird für die Absicherung der Pensionszusage ein externer Leistungsträger, der als unabhängiger Fond organisiert ist. Dabei kann ein einzelnen Unternehmen genauso die Strategie „Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds“ wählen, wie eine beliebige Gruppe von Unternehmen, die sonst in keiner Geschäftsbeziehung stehen. Damit das Konzept „Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds “ aber aufgeht, muss der Pensionsfond rechtlich und tatsächlich in völliger Unabhängigkeit von den Unternehmen operieren können, die die Risiken der Direktzusage auf den Fond übertragen haben. Der Fond garantiert also die Auszahlung der betrieblichen Rente auch dann, wenn das Unternehmen längst aufgelöst und der Betrieb abgewickelt wurde. Um dem Modell „Auslagerung Pensionszusage auf Pensionsfonds “ aber eine wirklich überzeugende Performance zu geben, muss der Fond auch aufzeigen, wie er sich angesichts schwieriger Konjunkturentwicklung und weltwirtschaftlicher Verwerfungen von den Krisen der internationalen Kapitalmärkte absetzen kann.