Pensionszusage Auslagerung Unterstützungskasse

Wird bei einer bestehenden Pensionszusage die Auslagerung erforderlich, dann ist die Unterstützungskasse zumindest für einen Teil der auszulagernden Pensionsverpflichtung der geeignete Durchführungsweg.

Pensionszusage: Auslagerung der future services auf eine Unterstützungskasse

Die Pensionszusage ist der einzige Durchführungsweg, bei dem nicht nur die Versorgungszusage selbst, sondern auch die Verpflichtung zu ihrer Erfüllung direkt beim Arbeitgeber verbleibt. Die Finanzierung dieser Zusage muss deswegen mithilfe innerbetrieblicher Rückstellungen gesichert werden. Aufgrund ihres langfristigen Charakters werden diese als Verbindlichkeiten beim Fremdkapital aufgenommen, wenn die Unternehmensbilanz erstellt wird.

Wenn jedoch eine Bereinigung der Bilanz erforderlich wird, zum Beispiel bei einem Verkauf oder einer Übernahme des Unternehmens, dann kann zumindest ein Teil der Pensionszusage durch die Auslagerung auf eine Unterstützungskasse abgelöst werden. Allerdings beschränkt sich diese Möglichkeit aus steuerlichen Gründen auf die noch zu erdienenden Anwartschaften (die sogenannten future services). Diese werden folgendermaßen ermittelt:

  1. Zunächst wird für den genauen Zeitpunkt, zu dem die Auslagerung der Pensionszusage auf die Unterstützungskasse erfolgen soll, errechnet, was dem Rentenberechtigten zustehen würde, wenn der Versorgungsfall schon jetzt einträte.
  2. Dieser Wert beschreibt die past services, also die bereits erdienten Anwartschaften.
  3. Diese werden vom gesamten Versorgungsanspruch subtrahiert. Die ermittelte Differenz steht für die future services: Anwartschaften, die der Höhe nach bekannt sind, die aber noch erdient werden müssen.

Wenn sich ein Unternehmen entscheidet, die future services der Pensionszusage durch Auslagerung auf eine Unterstützungskasse aus der Bilanz zu entfernen, dann werden diese zunächst in eine wertgleiche Zusage umgewandelt. Diese neue Zusage wird dann auf die Unterstützungskasse übertragen. Ab dem Zeitpunkt, wo die Pensionszusage durch Auslagerung auf eine Unterstützungskasse abgelöst wird, werden anstelle der Einzahlungen in die innerbetrieblichen Rückstellungen Beiträge an die Unterstützungskasse leistet.

Pensionszusage: Vorteile der Auslagerung auf eine Unterstützungskasse

Die Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Es erfolgen keine lohnsteuerrelevanten Kapitalzuflüsse.
  • Die Kapitalübertragung kann im Rahmen des § 4d EStG als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Das unternehmerische Risiko wird deutlich gesenkt, weil die Unterstützungskassen heutzutage in den meisten Fällen durch eine Versicherung rückgedeckt sind.