Auslagerung Pensionsverpflichtungen Pensionsfonds

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds ist ein wichtiger Lösungsansatz, wenn es darum geht, die Bilanz eines Unternehmens zu bereinigen. Vor allem wegen des 2010 eingeführten „Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts“ (BilMoG) sind die zur Finanzierung von Pensionszusagen gebildeten Rückstellungen mitunter ein unerwünschter Ballast auf der Passivseite der Bilanz.

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds: nur für past services möglich

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds wird vom Staat steuerlich gefördert, indem das übertragene Kapital in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann (§ 4e EStG). Darüber hinaus wird nach § 3 Nr. 66 EStG die Kapitalübertragung nicht als zu versteuerndes Einkommen behandelt, sondern bleibt steuerfrei.

Allerdings gilt diese steuerliche Vergünstigung der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds nur für die bereits erdienten Anwartschaften. Diese sogenannten past services lassen sich ermitteln, indem für den konkreten Zeitpunkt der Übertragung berechnet wird, wie viel dem Rentenanwärter bereits an Leistungen zustehen würde. Der verbleibende Anteil, die future services, müssen auf eine Unterstützungskasse übertragen werden, wenn die Pensionsrückstellung komplett aufgelöst werden soll.

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds auch für scheidende Geschäftsführer interessant

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen  auf einen Pensionsfonds kann aber auch unabhängig von der Bilanzthematik interessant werden: Nämlich dann, wenn ein Geschäftsführer das Unternehmen verlässt und seine eigenen Pensionsansprüche absichern will.

Aus steuerlichen Gründen kommen für die Geschäftsführerversorgung nur zwei der insgesamt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge in Frage:

  1. die Pensionszusage
  2. die Unterstützungskasse

Die Pensionszusage erfreut sich zu diesem Zweck besonderer Beliebtheit, weil die Versorgungszusage hier sehr individuell gestaltet werden kann. Wenn jedoch der Geschäftsführer das Unternehmen verlässt, bevor die Auszahlung beginnt, dann hat er unter Umständen Interesse daran, seine eigenen Pensionsansprüche unabhängig von der weiteren Entwicklung des Unternehmens zu machen. Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds ist ein geeignetes Mittel, seine Ansprüche entsprechend abzusichern.