Auslagerung Pensionszusage Unterstützungskasse

Die Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse ist eine gängige Strategie in Unternehmen, die die betriebliche Altersvorsorge aus der Bilanz entfernen möchten.

Wann und wie erscheint die betriebliche Altersvorsorge in der Bilanz?

Wenn sich das Unternehmen für den Durchführungsweg Pensionszusage entscheidet, dann bedeutet das:

  • Sowohl die Versorgungszusage als auch die Verpflichtung zu deren Erfüllung verbleiben im Unternehmen.
  • Zur Finanzierung der zugesagten Pensionsleistungen werden innerbetriebliche Rückstellungen gebildet.
  • Diese sind als langfristige Zahlungsversprechen anzusehen und werden deshalb bei der Bilanzierung der Passivseite und dort dem Fremdkapital zuordnet.

Dies ist jedoch einzig bei der Pensionszusage so. Sie wird deswegen auch als interner Durchführungsweg bezeichnet, weil alle Abläufe innerhalb des Trägerunternehmens angesiedelt sind.
Allerdings gibt es Fälle, in denen die Bilanz bereinigt werden soll oder muss. Dann ist die Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse ein möglicher Weg.

Gründe für die Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse

Die Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse wird in der Regel dann angestrebt, wenn die Bilanz bereinigt werden soll. Dies kann aus verschiedenen Gründen notwendig oder erwünscht sein, z.B. wenn

  • die Eigenkapitalquote verbessert werden muss, meist wegen der dadurch ebenfalls steigenden Kreditwürdigkeit bei einem bevorstehenden Rating und/oder Verkauf des Unternehmens
  • ein neuer Geschäftsführer bei der Übernahme des Unternehmens die Risiken weitestgehend minimieren will
  • ein Kreditinstitut die Vergabe von (günstigen) Krediten von der Eigenkapitalquote abhängig macht.

Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse: die future services

Bei der Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse müssen einige Besonderheiten beachtet werden, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden. Hierfür ist es vor allem notwendig, die Pensionszusage in

  1. bereits erdiente Anwartschaften, die sogenannten past services, und
  2. noch zu erdienende Anwartschaften (future services)

zu unterteilen.
Die Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse ist nur für die future services steuerlich sinnvoll bzw. empfehlenswert.