Reform der betrieblichen Altersvorsorge – Diese drei Dinge sollen sich ändern

10. November, 2016

Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge ist derzeit eines der großen Projekte der Bundesregierung. Die Pläne nehmen allmählich Form an und ein erster konkreter Referentenentwurf steht. Ob die Änderungen dann tatsächlich so umgesetzt werden, ist noch eine andere Frage. Insbesondere drei Kernpunkte sollen sich im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge ab 2018 ändern.


Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Nach dem Willen einiger Politikerinnen und Politiker soll die betriebliche Altersvorsorge in Zukunft eine stärkere Rolle spielen. Ein Referentenentwurf für die Reform steht inzwischen. Im Kern sollen sich bei der betrieblichen Altersversorgung vor allem drei Punkte ändern:

  • Unterstützung für Geringverdiener
  • Risikoreduzierung für Arbeitgeber
  • Erhöhung der maximalen Beitragszahlungen

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener soll attraktiver werden

Um die betriebliche Altersvorsorge künftig auch für Geringverdiener attraktiver zu machen, soll es ab 2018 eine besondere Förderung geben. Schließt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von maximal 2.000 Euro eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ab, soll er künftig Steuervergünstigungen erhalten. Bis zu 30 Prozent des gezahlten Versicherungsbeitrages sollen mit der Lohnsteuer verrechnet werden können.


Weniger Risiko für Arbeitgeber

Bei direkten Rentenzusagen des Arbeitgebers steht der Arbeitgeber bislang in der Pflicht die notwendigen finanziellen Rückstellungen zu bilden. Immer niedrigere Zinsen stellen für Unternehmen bei der Bildung der notwendigen Rücklagen zusehends ein Problem dar. Künftig sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, reine Beitragszusagen zu machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Unternehmen einen Tarifvertrag geschlossen hat.


Anhebung der Höchstbeiträge für Arbeitnehmer

Finanziert ein Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge selber, besteht ein großer Vorteil darin, dass die Beiträge in Form einer Gehaltsumwandlung gezahlt werden können. Die Beiträge fließen auf diese Weise noch vor der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben in die Altersvorsorge. Das reduziert für den Arbeitnehmer die Abgabenlast. Im Vergleich zu anderen privaten Altersvorsorge-Produkten steht dem Arbeitnehmer damit am Monatsende mehr Geld zur Verfügung. Der bislang gültige Höchstbeitrag für die Gehaltsumwandlung soll künftig hochgesetzt werden.


Maßnahmen sollen Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge steigern

Ob die geplanten Maßnahmen in Zukunft den gewünschten Erfolg haben werden, wird sich zeigen. Das Interesse von Arbeitnehmern an zusätzlichen Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersvorsorge und zunehmend auch der betrieblichen Krankenversicherung ist groß. Nicht zuletzt, weil die gesetzlichen Leistungen in diesen Bereichen spürbar nachgelassen haben.