Betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert

Um besonders qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte an sich zu binden, bieten viele Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert an. Wie funktioniert das? Der Arbeitgeber zahlt seinem Mitarbeiter die Beiträge entweder zu einem gewissen Teil oder ganz. Gesellschafts-Geschäftsführer können mit ihrer GmbH entsprechende steuerlich begünstigte betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert abschließen. Bei Erreichen des Rentenalters können sich dann die betreffenden Personen über eine Zusatzrente freuen.

Betriebliche Altersvorsorge Zusagearten

ArbeitgeberfinanziertEntgeltumwandlung
LeistungszusageBeitragsorientierte
Leistungszusage
keine Beitragszusage
mit Mindestleistung
Verpflichtungen des Arbeitgebers, auf Umwandlung von Beiträgen in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Tipp: Der Wirkungsgrad einer betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert ist nachgewiesenermaßen bedeutend höher als der einer Gehaltserhöhung!

Als eine ideale Durchführungsform für die betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert gilt die Direktversicherung. Warum?

  • minimaler Verwaltungsaufwand für das Unternehmen
  • die Einrichtung einer Direktversicherung erfolgt bilanzneutral
  • die Festlegung der Versorgungshöhe und eventuelle Zusatzoptionen, wie beispielsweise Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz kann je nach Bedarf individuell getroffen werden

Zudem mindern alle Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert unmittelbar den Gewinn des Unternehmens, weil sie als Betriebsausgaben gelten. Finanziert also die GmbH ihrem Geschäftsführer eine Zusatzrente, profitiert dieser gleich mehrfach:

  • im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen spart der Versicherungsnehmer Steuern und Sozialabgaben
  • sein Unternehmen spart ebenfalls Sozialabgaben und kann die Beiträge von der Steuer absetzen

Alle Vorteile einer Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert auf einen Blick:

  • das Versorgungsrisiko liegt nicht beim Unternehmen, weil es auf eine Versicherungsgesellschaft übertragen wurde
  • das Unternehmen braucht keinem Pensions-Sicherungsverein beizutreten
  • Einsparung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung
  • Vermögenssicherung durch garantierte Versorgungszusage
  • Zusatzversicherungen können kostengünstig eingeschlossen werden
  • Uneingeschränkte Wahl zwischen Fondsanlage oder klassischer Anlage
  • bei Ausscheiden des Versicherungsnehmers aus dem Unternehmen, kann der Vertrag entweder privat fortgeführt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden

Die Direktversicherung gilt in Fachkreisen als Basisvorsorge unter den möglichen Durchführungsformen der betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert. Gerade für gut verdienende Führungskräfte, Gesellschafts-Geschäftsführer und Vorstände bieten sich weitere Modelle, der zum Teil staatlich geförderten Altersvorsorge an. Gründliches Informieren zahlt sich aus!