Betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag

In Bezug auf die steuerliche Förderung gilt für sämtliche Durchführungsformen aktuell ein betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können zu diesem Betrag zusätzlich maximal 1800 Euro hinzukommen, die dann ebenfalls steuerfrei bleiben.

Betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag in Bezug auf die Sozialabgaben

Auch hier bildet die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung die Grundlage zur Berechnung der sozialabgabefreien Beiträge in eine betriebliche Vorsorgeform. Allerdings sind auf den jährlichen Zusatzbetrag von 1800 Euro in vollem Umfang Sozialabgaben zu zahlen.

Sonderstellung von Gesellschafter-Geschäftsführern und Vorständen

Diese Personen zeichnen sich zumeist dadurch aus, dass sie einerseits Unternehmensteilhaber sind, andererseits mit ihrem Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen und damit den Status eines Arbeitnehmers innehaben. Damit beziehen sie Gehalt und unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Allerdings klafft aufgrund ihrer besonderen Einkommenssituation während des aktiven Berufslebens, im Ruhestand oftmals eine beträchtliche finanzielle Versorgungslücke.

Mit ihrem Arbeitnehmerstatus stehen Gesellschaftsgeschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten natürlich die gleichen Möglichkeiten der staatlich geförderten Maßnahmen unter Verwendung des betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag offen. Im Hinblick auf einen finanziell abgesicherten Ruhestand ist es auch äußerst ratsam, diese Möglichkeiten zu nutzen!

Folgende Kriterien muss die Altersvorsorge eines Geschäftsführers erfüllen, damit der betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag ausgenutzt werden kann:

  • die Altersversorgung muss betrieblich veranlasst sein
  • die Altersversorgung muss im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart werden
  • es muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen
  • um in den Genuss aller steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorteile unter Berücksichtigung des betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag zu gelangen, muss die Versorgungsvereinbarung dem Kriterium der „Angemessenheit“ genügen

Im Einzelfall kann es für betroffene Personen recht schwierig sein, sowohl den späteren Versorgungsbedarf, als auch den effektivsten Durchführungsweg, der zudem noch möglichst genau die persönlichen Umstände berücksichtigt, zu ermitteln. Es lohnt sich deshalb, einen erfahrenen Finanz- bzw. Versicherungsexperten mit der Vertragsausarbeitung, Umsetzung und Betreuung zu beauftragen. Er wird dafür sorgen, dass der betriebliche Altersvorsorge Höchstbetrag mit allen Vorteilen zu 100 Prozent für die Vorsorge genutzt wird.