Betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung

Sofern Angestellte auf bestimmte Anteile ihres Brutto-Arbeitsentgeltes verzichten und diese von ihrem Arbeitgeber als Beiträge in eine Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge einzahlen lassen, können sie über ihr Unternehmen ein zusätzliches finanzielles Polster für ihren späteren Ruhestand aufbauen. Dieses Verfahren wird auch als betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung bezeichnet.

Der angenehme Nebeneffekt dabei: Es lassen sich damit sowohl für den Sparer als auch für das Unternehmen Steuern und Sozialabgaben einsparen.

Beispiel Entgeltumwandlung

Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, Rentenversicherung 18,9%, Arbeitlosenversicherung 3,0%, Krankenversicherung 15,5% (AN 8,2%), Pflegeversicherung 2,3% (AN 1,275%)
Monatseinkommen (Brutto)2.500,002.500,00
Beitrag0,00-100,00
Einkommen (Steuer/Sozialversicherung)2.500,002.400,00100,00
Lohnsteuer-333,75-308,92-24,83
Solidaritätszuschlag-18,36-16,99-1,37
Kirchensteuer-26,70-24,71-1,99
Rentenversicherung-236,25-226,80-9,45
Arbeitslosenversicherung-37,50-36,00-1,50
Krankenversicherung-205,00-196,80-8,20
Pflegeversicherung-31,88-30,60-1,28
Monatseinkommen (Netto)1.610,561.559,18-48,62
Nettoaufwand 51,38 EUR

Gesetzlicher Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung

Wer sich für die Gehaltsumwandlung entschieden hat, muss als Erstes mit seinem Arbeitgeber genau vereinbaren, wie hoch der regelmäßig einzuzahlende Betrag in die betriebliche Altersvorsorge sein soll. Per Gesetz hat jeder fest angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens (hierzu zählen auch Gesellschafter-Geschäftsführer, Führungskräfte und AG-Vorstände) einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Gehaltsumwandlung in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur staatlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen dazu nochmals 1800 Euro Pauschbetrag pro Jahr, die ebenfalls von Steuerzahlungen befreit sind.

Tipp: Selbstverständlich sind auch höhere Beträge als die geförderten vier Prozent betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung möglich. Sofern sich der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber einigt, können diese für andere staatlich geförderte Rentenprogramme genutzt werden, wie beispielsweise für den Aufbau einer Riester-Rente oder Einzahlungen in eine Unterstützungskasse.

Tipp: Der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Betreuungskosten derartiger Verträge bleiben verhältnismäßig niedrig, wenn regelmäßig und gleichmäßig hohe Beträge in die zusätzliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung – Mindestbetrag

Was vielen Sparern eventuell noch nicht bekannt ist: Wer die betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlungnutzen möchte, muss laut Altersvorsorgegesetz einen Betrag von mindestens 1/160stel der Bezugsgröße der Rentenversicherung pro Jahr umwandeln. Diese Bezugsgröße entspricht aktuell circa 200,00 Euro und wird jährlich neu berechnet.

Betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung – Tarifvorbehalt

Sofern das Unternehmen einem Tarifverbund angehört, in dem spezielle vertragliche Vereinbarungen gelten, kann eine betriebliche Altersvorsorge Gehaltsumwandlung nur erfolgen, wenn der Tarifvertrag dies zulässt.

Tipp: Entgelt, dass vom Arbeitgeber übertariflich gezahlt wird, wie beispielsweise Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen, unterliegen nicht der Tarifbindung! Diese Entgelte können demnach unabhängig von den tarifvertraglichen Festlegungen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden.