Grüne Rente

1. Was ist eine grüne Rente?

Als grüne Rente werden private und betriebliche Formen der Altersvorsorge bezeichnet, die auf so genannten alternativen Geldanlagen basieren. Das bedeutet, dass die Anbieter der verschiedenen Produkte zur Altersvorsorge die Beiträge der Versicherungsnehmer in Unternehmen und Anlageformen investieren, die bestimmte Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen. Solche Kriterien können zum Beispiel sein:

  • Schonender Umgang mit Ressourcen und Energie
  • Soziale Standards
  • Gewinnung erneuerbarer Energien
  • Vermeidung von Abfällen bei der Produktion

Durch die verbindlichen Kriterien für die Anlage der Beiträge zu einer grünen Rente fließt das Geld ausschließlich in Unternehmen, Projekte und Einrichtungen aus Bereichen wie zum Beispiel:

  • Regenerative Energiezeugung
  • Ökologische Landwirtschaft
  • Soziale Einrichtungen, Schulen und Kindergärten
  • Verschiedene Unternehmen aus der Biobranche

Voraussetzung ist immer, dass ein Unternehmen, in das ein Anbieter einer grünen Rente Geld investiert, den jeweiligen Nachhaltigkeitskriterien entspricht.

Mit der Wahl einer grünen Rente können Versicherungsnehmer sehr gezielt bestimmen, was mit ihrem Geld geschehen oder eben auch nicht geschehen soll. Denn durch die Einhaltung bestimmter sozialer und ökologischer Kriterien zur Geldanlage, wird gleichzeitig auch vermieden, dass die Beiträge zu einer grünen Renten-Versicherung in Unternehmen und Anlageformen investiert werden, die:

  • die Erzeugung und Nutzung von Atomenergie
  • die Herstellung von Rüstungsgütern
  • Kinderarbeit
  • Umweltzerstörung

praktizieren oder in Kauf nehmen.

Das Angebot für Produkte zur Altersvorsorge entspricht bei einer grünen Rente weitestgehend dem Angebot für herkömmliche Anlage- und Vorsorgeprodukte. Angeboten werden zum Beispiel:

  • Private Altersvorsorge
  • Staatlich geförderte Angebote zur zusätzlichen Altersvorsorge (sog. „Riester-“ oder „Rürup-Renten“)
  • Betriebliche Altersvorsorge

2. Wer garantiert bei einer grünen Rente die Nachhaltigkeit der Geldanlage?

Die Kriterien zur Nachhaltigkeit von Geldanlagen erlegen sich die Anbieter einer grünen Rente in der Regel selbst auf. Verbindliche rechtliche Vorgaben für diese Kriterien gibt es bislang nicht. Die meisten Versicherungsanbieter und Banken setzen für die Festlegung der Kriterien entsprechende unabhängige Gremien ein oder lassen sich von unabhängigen Institutionen wie zum Beispiel Vereinen oder Verbänden zertifizieren, etwa dem Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen e. V.

Darüber hinaus arbeiten viele Anbieter grüner Renten besonders transparent, indem sie ihre Anlagekriterien veröffentlichen und regelmäßig Anlageberichte für die Anleger erstellen. Darin können die Versicherungsnehmer häufig nicht nur erkennen, in welche Branchen, sondern auch in welche Unternehmen und Projekte ganz konkret investiert wurde.

Auf diese Weise machen die Anbieter grüner Renten die fehlenden gesetzlichen Vorgaben und Kriterien für nachhaltige Anleihen wett. Gleichzeitig geben sie jedem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, selber zu beurteilen, ob die auferlegten Kriterien ausreichen oder nicht.

3. Warum ist Vorsorge mit einer grünen Rente so wichtig?

Lange Zeit galt die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer als sicher und ausreichend. Wer sein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hatte, konnte sich auf eine angemessene und ausreichende Rente verlassen.

Nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels und veränderter Erwerbsbiografien ist diese Sicherheit heute für die meisten Menschen nicht mehr gegeben. Für gesetzlich Rentenversicherte wird es daher immer wichtiger, zusätzlich zum Beispiel mit einer grünen Rente für das Alter vorzusorgen. Bewährt hat sich dabei das sogenannte Drei-Säulen-Modell mit den folgenden Vorsorgeformen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Vorsorge
  • Private Vorsorge

Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer möglichst neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich mit einer privaten oder einer betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorsorgen sollten. Bei beiden Formen der zusätzlichen Altersvorsorge gibt es geeignete Angebote für eine grüne Rente, mit denen sich die drohende Versorgungslücke im Alter sehr gut schließen lässt.

Für welche Form der grünen Rente – private oder betriebliche Altersvorsorge – sich die Versicherungsnehmer entscheiden, hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Fällen ist gerade für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eine grüne Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge besonders vorteilhaft.

4. Wie funktioniert eine grüne Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge?

Grundsätzlich werden alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge von verschiedenen Anbietern auch als grüne Rente angeboten. Das Funktionsprinzip einer grünen Rente entspricht dabei dem gleichen Prinzip wie jede andere betriebliche Altersvorsorge auch: Ein angestellter Arbeitnehmer, sein Arbeitgeber oder auch beide gemeinsam zahlen monatlich einen bestimmten Beitrag in die grüne Rente ein. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber werden die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen und eingezahlt. Alternativ zahlen viele Arbeitgeber den Beitrag oder einen Teil davon als Sonderleistung für ihre Arbeitnehmer zusätzlich zum eigentlichen Gehalt. Erreicht der Arbeitnehmer den Ruhestand, erhält er eine vorher definierte Rente ausgezahlt.

Für die praktische Durchführung der grünen Rente als betriebliche Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Interne Durchführung
  • Externe Durchführung

Bei der internen Durchführung führt das Unternehmen die Altersvorsorge vollständig selber durch. Es bildet eigenständig Rücklagen und zahlt später auch selber eine Rente an seine ehemaligen Mitarbeiter. Diese Rücklagen werden in der Bilanz berücksichtig. Häufig wird die interne Durchführung auch als Pensions- oder auch Direktzusage bezeichnet.

Bei der externen Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer grünen Rente wird die Altersvorsorge von einem externen Anbieter übernommen. Beispielsweise von einer Versicherung. Dabei werden vier verschiedene Formen unterschieden:

  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse

Diese vier Formen unterscheiden sich in erster Linie bei der Besteuerung. Sowohl während der Einzahlung als auch während der Auszahlung im Alter.

5. Welche Vorteile bietet eine grüne Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge?

Wer sich bei einer grünen Rente für eine betriebliche Altersvorsorge entscheidet, kann vor allem steuerlich profitieren. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wird für die grüne Rente ein Teil des Einkommens des Arbeitnehmers umgewandelt und in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, geschieht dies grundsätzlich mit dem Bruttogehalt. Also vor der Versteuerung und der Berechnung der Sozialabgaben. Weil sich durch die Aufwendungen für die grüne Rente das Bruttogehalt reduziert, müssen auch weniger Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Auf diese Weise verringert sich das Nettogehalt nicht im vollen Umfang der Beiträge zur grünen Rente. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil oder auch die kompletten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, kann er diese Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

In der Abzugsfähigkeit vom Bruttogehalt unterscheidet sich eine grüne Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge auch von einer privaten grünen Renten-Versicherung, bei der der komplette Beitrag vom Nettoeinkommen gezahlt werden muss. Auf diesen Vorteil einer grünen Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitnehmer gemäß § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) sogar einen rechtlichen Anspruch. Das Gesetz räumt Arbeitnehmern nämlich das Recht ein, einen Teil ihres Einkommens in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Macht ein Arbeitnehmer von diesem Recht gebrauch, muss sein Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung für ihn abschließen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dabei das Recht, eine geeignete Durchführungsform bei einer Versicherung seiner Wahl auszusuchen. Viele Arbeitgeber stellen es ihren Arbeitnehmern frei, eine passende Versicherung auszuwählen. Dabei kann dann auch eine grüne Rente gewählt werden.

6. Gibt es Nachteile, wenn bei der betrieblichen Altersvorsorge eine grüne Rente gewählt wird?

Im Vergleich mit einer herkömmlichen betrieblichen Altersvorsorge gibt es bei einer grünen Rente keine echten Nachteile. Ein Nachteil, der immer wieder genannt wird, ist eine geringere Rendite für Anleger, die sich für eine grüne Rente entscheiden. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal bestätigen. Grundsätzlich wird die Rendite zwar bei alternativen Anlagen mitunter anderen Aspekten, wie der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit untergeordnet. Sie muss aber nicht immer zwangsläufig niedriger ausfallen als bei herkömmlichen Anlageformen. Im Gegenteil. Einige Branchen im Bereich der Nachhaltigkeit erleben einen regelrechten Boom und können hohe Renditen erzielen.

Inwiefern sich dies auf die Renditen grüner Renten auswirkt, ist wie bei allen Vorsorge- und Anlageprodukten letztendlich immer davon abhängig, wie die Anbieter einer grünen Rente das notwendige Kapital anlegen und streuen.

Wie bei allen Produkten zur Geldanlage und Altersvorsorge, sollten sich Versicherungsnehmer vor Abschluss einer grünen Rente grundsätzlich:

  • genau informieren
  • Angebote vergleichen
  • darüber klar werden, ob sie zugunsten einer grünen Rente bereit sind, gegebenenfalls eine geringere Rendite in Kauf zu nehmen

7. Für wen lohnt es sich, bei der betrieblichen Altersvorsorge eine grüne Rente zu wählen?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge eine grüne Rente zu wählen, lohnt sich für zwei Personengruppen besonders stark:

  • Arbeitnehmer, die für das Alter vorsorgen wollen und mit einer grünen Rente dafür sorgen möchten, dass ihre Beiträge in ihrem Sinne angelegt und genutzt werden
  • Arbeitgeber, die ihre Attraktivität steigern möchten

Gerade für die Arbeitgeber sind die Vorteile besonders groß, die sich aus der Wahl einer grünen Rente ergeben. Häufig werden sie von den Unternehmen aber noch nicht erkannt. Dabei stellt die Übernahme von sozialer Verantwortung durch das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge ein wichtiges Mittel dar, um die Attraktivität des eigenen Unternehmens für Mitarbeiter zu steigern. Dieser Aspekt wird vor allem angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels immer entscheidender. Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge können Unternehmen daher effektiv und ohne großen Aufwand:

  • Erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen halten
  • Neue Fachkräfte gewinnen

Durch die Wahl einer grünen Rente wird speziell der Aspekt der Fachkräftegewinnung noch einmal verstärkt. Denn gerade gut qualifizierte junge Menschen haben immer häufiger ein ausgeprägtes Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstsein. Mit dem Angebot einer betrieblichen grünen Rente können Arbeitgeber Engagement in diesen Bereichen signalisieren und sich so bei der Suche nach Fachkräften von ihren Konkurrenten absetzen.

8. Welche Steuervorteile sind bei einer betrieblichen Altersvorsorge mit der grünen Rente verbunden?

Eine betriebliche grüne Rente ist mit verschiedenen Steuervorteilen verbunden, die diese Form der Altersvorsorge besonders attraktiv macht. Je nach Form der Durchführung können sich die Einsparmöglichkeiten im Detail und im Umfang unterscheiden. Das Grundprinzip ist aber bei allen Formen der betrieblichen grünen Rente das gleiche.

Für den Versicherungsnehmer besteht ein klarer Steuervorteil vor allem in der sogenannten Ansparphase. Also während des Zeitraums, in dem er Beiträge für seine Altersvorsorge einzahlt. Die Beiträge werden nämlich vom Bruttogehalt abgezogen. Auf diese Weise reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und auch die Sozialabgaben sinken. Das hat für den Versicherten den Vorteil, dass sich sein Nettoeinkommen nicht im vollen Umfang der Versicherungsbeiträge reduziert. Bei anderen Formen der Altersvorsorge ist genau dies der Fall.

Die Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei einer betrieblichen Altersvorsorge sind jedoch abhängig von der Art der Durchführung:

  • Für Pensionszusagen und Unterstützungskassen gelten keine Höchstbeträge
  • Bei allen anderen Durchführungsformen der betrieblichen grünen Rente sind Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer befreit. Hinzukommen können unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Freibeträge.

Auch wenn während der Ansparphase der betrieblichen grünen Rente weitestgehende Steuerfreiheit für die Beiträge herrscht, heißt das nicht, dass dieses Geld vom Arbeitnehmer überhaupt nicht versteuert werden muss. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt nämlich die nachgelagerte Versteuerung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Rentenalter die Rentenauszahlungen als Einkommen versteuern muss. Weil dabei in der Regel jedoch eine günstigere Besteuerung gilt, können mit einer betrieblichen grünen Rente in der Summe Steuern gespart werden.

9. Unterscheidet sich die grüne Rente bei der Besteuerung in der Auszahlungsphase von einer herkömmlichen betrieblichen Altersvorsorge?

Bei einer betrieblichen grünen Rente handelt es sich um eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der nur die Versicherungsbeiträge der Versicherten vom Anbieter auf ein besondere Art und Weise angelegt werden. Aus diesem Grund gelten auch für die grüne Rente die gleichen gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben wie bei jeder anderen Form der betrieblichen Rente auch.

Wie bei jeder anderen betrieblichen Altersvorsorge hängen Unterschiede in der Form der Besteuerung während der Auszahlungsphase maßgeblich von zwei Faktoren ab:

  • Form der Auszahlung
  • Form der Durchführung der betrieblichen grünen Rente

Bei der Form der Auszahlung kommen in der Regel zwei Möglichkeiten in Betracht:

  • Einmalige Auszahlung einer vereinbarten Summe
  • Regelmäßige Auszahlung bis zum Lebensende

Je nachdem, welche Form der Auszahlung vereinbart wird, unterscheidet sich auch die Besteuerung der Erträge aus der betrieblichen grünen Rente.

Neben den Unterschieden in der Art der Auszahlung gelten auch verschiedene Vorgaben zur Versteuerung der Einkommen in der Auszahlungsphase für die unterschiedlichen Durchführungsformen der betrieblichen grünen Rente:

  • Voll steuerpflichtig als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Pensionszusage, Unterstützungskasse
  • Voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte: Pensionsfonds
  • Voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte/Ertragsanteilsbesteuerung: Direktversicherung, Pensionskasse

10. Können bei einer grünen Rente zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden?

Wird bei der betrieblichen Altersvorsorge vom Unternehmen oder einem Arbeitnehmer eine grüne Rente gewählt, gelten dafür die gleichen Bedingungen und gesetzlichen Vorgaben wie für jede andere Form einer betrieblichen Altersvorsorge auch. Die gesetzliche Grundlage bildet dabei immer das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG). In diesem Gesetz ist ganz klar definiert, dass zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden können. Das gilt damit auch für eine grüne Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Leistungen für eine grüne Rente angeboten werden, hängt letztlich vom Anbieter ab. Also vom Arbeitgeber, sofern er die betriebliche Altersvorsorge intern regelt, oder vom Anbieter, über den die grüne Rente extern realisiert wird.

Übliche zusätzliche Leistungen bei einer betrieblichen grünen Rente sind zum Beispiel:

  • Versorgung der Hinterbliebenen
  • Invaliditätsschutz

Die Versorgung von Hinterbliebenen schließt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers gemäß dem BetrAVG folgende Personen ein:

  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner (auch ehemalige)
  • Kindergeldberechtigte Kinder des Versicherten

Der Invaliditätsschutz schließt eine Versorgung des Arbeitnehmers ein, wenn dieser arbeitsunfähig wird. Wie bei der betrieblichen Rente selbst kann auch bei den Zusatzleistungen sowohl eine einmalige als auch eine regelmäßige Auszahlung der Leistungen vereinbart werden.

11. Wie viel sollte monatlich in eine betrieblichen Altersvorsorge in Form einer grünen Rente eingezahlt werden?

Wie viel ihres monatlichen Einkommens Arbeitnehmer sinnvollerweise in eine betriebliche grüne Rente einzahlen sollten, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon:

  • ob neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge weitere Formen der Absicherung vorliegen
  • wie viel Geld im Rentenalter monatlich zur Verfügung stehen soll
  • wie viel Geld monatlich steuerfrei investiert werden kann

Als ungefähre Faustregel lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung rund zehn Prozent ihres Einkommens in eine zusätzliche private Altersvorsorge investieren sollten. Wie viel davon letztendlich in einer betriebliche grüne Rente investiert werden soll oder kann, muss jeder Versicherungsnehmer für sich entscheiden und hängt vor allem davon ab, ob weitere Formen der Altersvorsorge genutzt werden.

12. Lassen sich die Beiträge zur grünen Rente flexibel anpassen?

Die Frage nach der Flexibilität einer betrieblichen grünen Rente lässt sich nicht pauschal beantworten. Viel mehr muss auch hier wieder die Durchführungsform berücksichtigt werden. Die verschiedenen Formen der betrieblichen grünen Rente unterscheiden sich nämlich in diesem Punkt ähnlich wie bei der Besteuerung zum Teil erheblich. Unabhängig davon können sich die Bedingungen zur Beitragsflexibilität auch noch von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Für die unterschiedlichen Durchführungsformen der betrieblichen grünen Rente gelten folgende Kriterien:

  • Direktversicherung und Pensionskasse: Für die Beitragshöhe ist ein Mindest- und ein Höchstbetrag definiert. Zwischen diesen beiden Größen können die Beiträge variiert werden
  • Pensionsfond: Beitragserhöhungen, -senkungen und auch Einmalzahlungen sind beliebig möglich
  • Pensionszusage und Unterstützungskasse: Beiträge können nur erhöht aber nicht gesenkt werden

13. Gelten Erdienbarkeitsfristen bei einer grünen Rente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge?

Genauso wie bei der herkömmlichen betrieblichen Altersvorsorge gelten auch bei der betrieblichen grünen Rente Erdienbarkeitsfristen und Probezeiten. Dies betrifft allerdings nur (Gesellschafter-)geschäftsführer.

Diese müssen erst einen bestimmten Zeitraum lang für ein Unternehmen tätig gewesen sein, bevor ihnen eine Versorgungszusage gemacht werden kann. Nach der Versorgungszusage ist eine Erdienbarkeitsfrist von weiteren zehn Jahren einzuhalten, bevor die Auszahlung beginnen darf.

Diese Bedingungen gelten aber nur, wenn eine betriebliche grüne Rente für die Geschäftsführervorsorge genutzt werden soll. Sie dienen dazu, Missbrauch der betrieblichen grünen Rente für verdeckte Gewinnbeteiligungen zu vermeiden.

14. Wann ist eine Kündigung einer betrieblichen grünen Rente möglich und was ist zu beachten?

Die Kündigung einer betrieblichen grünen Rente ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Bedingung gilt dabei für alle Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge. Verlässt jedoch ein Versicherungsnehmer das Unternehmen, über das die grüne Rente abgeschlossen wurde, gibt es gesetzlich zwei Möglichkeiten, wenn die betriebliche Altersvorsorge nicht über einen neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden soll:

  • Die Versicherung wird privat weitergeführt
  • Die Beitragszahlungen werden ausgesetzt

Bei der ersten Variante übernimmt der Arbeitnehmer die Versicherung für die grüne Rente vom Arbeitnehmer und führt sie privat fort.

Bei der Aussetzung der Beitragszahlungen werden die Beitragszahlungen vorläufig eingestellt. Die erworbenen Rentenansprüche bleiben in vollem Umfang erhalten.

15. Entstehen beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer grünen Rente Kosten?

Beim Abschluss einer betrieblichen grünen Rente können auf zweierlei Weise Kosten entstehen, die den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder auch beide betreffen können. Es handelt sich dabei um:

  • Abschlusskosten
  • Insolvenzsicherungskosten

Die Insolvenzsicherungskosten betreffen nur den Arbeitgeber. Für den Fall, dass die betriebliche grüne Rente nämlich als:

  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds

durchgeführt wird. In diesen Fällen ist das Arbeitgeberunternehmen nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zu werden. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber als Mitglied des Vereins aufbringen. Der Verein stellt sicher, dass die Rentenzusagen gegenüber den Arbeitnehmern auch in dem Fall eingehalten werden, dass das Unternehmen insolvent wird. Diese Form der Absicherung stellt also eine große Sicherheit für die Versicherungsnehmer dar.

Im Gegensatz zu den Insolvenzsicherungskosten müssen die Abschlusskosten für eine betriebliche grüne Rente von demjenigen übernommen werden, der eine entsprechende Versicherung für die externe Durchführung einer betrieblichen grünen Rente abschließt. Das können je nach den Rahmenbedingungen im Einzelfall sein:

  • Der Arbeitgeber
  • Der Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam

Unter die Abschlusskosten fallen Kosten wie zum Beispiel eine Maklergebühr, die beim Abschluss einer betrieblichen grünen Rente in Form einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse anfallen können. Die entstehenden Kosten werden jedoch mit den Versicherungsbeiträgen im Anfangszeitraum verrechnet, sodass für den Versicherungsnehmer keine Mehrkosten entstehen.

16. Was passiert, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer betrieblichen grünen Rente?

Bis vor einigen Jahren stellte die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein gewisses Problem beim Umgang mit einer betrieblichen Altersvorsorge dar. Mit einer Gesetzesanpassung im Jahr 2005 wurden derartige Schwierigkeiten jedoch beseitigt. Diese Maßnahme stellte einen wichtigen Schritt zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorgen an die Lebensrealität der meisten Arbeitnehmer dar. Durch die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen wurde vor allem erreicht, dass eine betriebliche Rente unkompliziert zu einem neuen Arbeitgeber vom Arbeitnehmer „mitgenommen“ werden kann. Dies gilt in vollem Umfang auch für eine betriebliche grüne Rente, die den gleichen gesetzlichen Vorgaben unterliegt wie jede andere betriebliche Altersvorsorge auch.

Damit stehen einem Arbeitnehmer grundsätzlich drei Möglichkeiten für den Umgang mit seiner grünen Rente zur Verfügung, wenn ein Arbeitsverhältnis endet:

  • Mitnahme der grünen Rente und Fortsetzung in einem neuen Beschäftigungsverhältnis
  • Private Fortsetzung
  • Aussetzen der Beitragszahlungen

Das Aussetzen der Beitragszahlungen und eine private Fortsetzung stellen in der Regel nur dann eine sinnvolle Alternative dar, wenn eine Mitnahme und Fortsetzung in einem neuen Beschäftigungsverhältnis nicht gewünscht ist.