Auslagerung Pensionsrückstellungen

Eine wichtige Frage, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge immer wieder auftaucht, ist die nach der Auslagerung von Pensionsrückstellungen.

 

Was sind die von der Auslagerung betroffenen Pensionsrückstellungen?

 

Der Begriff Pensionsrückstellungen bezeichnet eine bestimmte Art von innerbetrieblichen Rücklagen. Sie werden gebildet, um eine vom Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern gemachte Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge zu finanzieren. Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) erkennt insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege an:

Zum Vergleich

  • die Direktversicherung
  • die Pensionskasse
  • den Pensionsfonds
  • die Unterstützungskasse
  • die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt

 

Die Bildung von innerbetrieblichen Rücklagen ist jedoch nur bei der Pensionszusage bzw. Direktzusage vorgeschrieben, weil diese der einzige interne Durchführungsweg ist: Nur hier verbleibt die Pflicht zur Erfüllung der Versorgungszusage beim Arbeitgeber selbst, während bei allen anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge die Finanzierung der Zusage ausgelagert wird. Deswegen ist die Möglichkeit der Auslagerung von Pensionsrückstellungen auch nur bei der Pensionszusage von Bedeutung.

 

Auslagerung Pensionsrückstellungen – warum?

 

Bei den Pensionsrückstellungen handelt es sich dem Grunde nach um langfristige Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Sie haben somit den Charakter von Verbindlichkeiten und müssen deswegen bei der Bilanzierung nach dem HGB auf der Passivseite aufgeführt und dem Fremdkapital zugeordnet werden.

Zum Vergleich

Die Auslagerung von Pensionsrückstellungen ist in der Regel dann erwünscht, wenn die Bilanz eines Unternehmens entlastet (man sagt auch „bereinigt“) werden soll. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

 

  1. das Unternehmen verkauft oder an einen Nachfolger übergeben werden soll (Risikominderung und Verbesserung der Unternehmenskennzahlen)
  2. das Unternehmen einen Kredit aufnehmen muss, dieser aber nur dann zu vorteilhaften Bedingungen gewährt wird, wenn die Eigenkapitalquote verbessert und damit das Insolvenzrisiko gesenkt wird.

 

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Bilanz eine weniger wichtige Rolle für die Auslagerung der Pensionsrückstellungen spielt: nämlich dann, wenn ein Geschäftsführer, der das Unternehmen verlässt – sei es, weil er pensioniert wird oder weil er künftig woanders tätig sein will – sicher sein möchte, dass seine Pensionsansprüche unabhängig von der Weiterentwicklung des Unternehmens gesichert sind. Hierfür bietet die gezielte Auslagerung der ihn betreffenden Pensionsrückstellungen eine Möglichkeit.