Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege

Fünf verschiedene betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege

Seit Beginn 2002 besitzen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Konkrete Regelungen ergeben sich dabei entweder aus betrieblichen Vereinbarungen, Tarifverträgen oder Festlegungen im Arbeitsvertrag. Es gibt grundsätzlich fünf verschiedene betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege. Allen gemeinsam ist ihre Förderfähigkeit mit allen damit einhergehenden Vorteilen, sowohl für die Unternehmen als auch für die Vertragsnehmer.

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege – Möglichkeit 1- Direktzusage

Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand eine Betriebsrente. Demnach tritt das Unternehmen selbst als Versorgungsträger auf, ohne eine weitere Institution zwischenzuschalten.

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege – Möglichkeit 2 – Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt für seine Angestellten eine besondere Art der Lebensversicherung ab. Bezugsberechtigt ist entweder der Arbeitnehmer selbst, sobald er die Bedingungen für den Renteneintritt erfüllt hat oder, im Falle seines vorzeitigen Ablebens, die Hinterbliebenen.

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege – Möglichkeit 3 – Pensionskasse

Bei den Pensionskassen handelt es sich um rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die in der Regel als Versicherungsverein betrieben werden. Diese sind verpflichtet, ihr Vermögen „mündelsicher“ anzulegen und den Vertragsnehmern bzw. deren Angehörigen einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung bei Eintritt in den Ruhestand zu garantieren.

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege – Möglichkeit 4 – Pensionsfonds

Hierbei handelt es sich um rechtlich selbstständig agierende Einrichtungen. Diese führen im Auftrag des Arbeitgebers die gesamte Abwicklung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge durch.

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege – Möglichkeit 5 – Unterstützungskasse

Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine mittelbare Form der Vorsorge, denn das Unternehmen erbringt, wie beispielsweise bei der Direktzusage, die Leistungen nicht unmittelbar selbst. Als Mittler ist als rechtliche, eigenständige Einrichtung die Unterstützungskasse sozusagen „zwischengeschaltet“.

Welcher der verschiedenen betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege im konkreten Fall der Richtige ist, lässt sich oftmals nicht so ohne Weiteres sagen. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Firmenstruktur können die Bedürfnisse doch recht unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich deshalb vorab eine umfassende Beratung und vor allem eine genaue finanztechnische Analyse.