Direktzusage arbeitgeberfinanziert

Die Direktzusage kann, so wie alle anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge auch, auf zwei möglichen Wegen durchgeführt werden: arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert. Erfolgt die Direktzusage arbeitgeberfinanziert, dann leistet das Unternehmen direkte Zuwendungen an die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter. Diese Zuwendungen erfolgen bei der Direktzusage in Form von Einzahlungen in innerbetriebliche Rückstellungen, die gebildet werden müssen, damit die Fähigkeit des Unternehmens zur Erfüllung der gemachten Versorgungszusage gewährleistet werden kann.

Die Zuwendungen des Arbeitgebers zur Bildung der Pensionsrückstellung können bei der arbeitgeberfinanzierten Direktzusage im Rahmen des § 6a EStG als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich der zu versteuernde Unternehmensgewinn verringert. Darüber hinaus bewirkt auch die Bildung der Pensionsrückstellungen an sich eine Gewinn- und damit eine Steuerminderung. Denn bei der Bilanzierung nach dem HGB müssen die innerbetrieblichen Rückstellungen zur Deckung von Direktzusagen – egal ob arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert – auf der Passiva-Seite als Fremdkapital aufgelistet werden.

Mitarbeiterbindung durch die arbeitgeberfinanzierte Direktzusage

Für die Arbeitnehmer bedeutet die arbeitgeberfinanzierte Direktzusage natürlich einen reinen und nicht unerheblichen Mehrwert. Sie erhalten hierbei zusätzlich zu ihrem regulären Einkommen einen Beitrag zu ihrer Altersvorsorge. Darüber hinaus werden diese für sie angesparten Beträge während der gesamten Phase der Anwartschaft nicht versteuert, sondern erst ab dem Beginn des Leistungsbezugs im Alter (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung).

Eine solche Vorgehensweise schafft auf dem nach wie vor von Fachkräftemangel gekennzeichneten deutschen Arbeitsmarkt für das anbietende Unternehmen wesentliche Vorteile, wenn es darum geht, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. In diesem Sinne kann man also die arbeitgeberfinanzierte Direktzusage durchaus als ein wirksames Mittel zur Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte ansehen.