Das müssen Sie jetzt zum Kurzarbeitergeld wissen

28. April, 2020

Kurzarbeitergeld und betriebliche Altersvorsorge – diese 3 Punkte müssen Sie beachten

Bei Kurzarbeit sinkt das Einkommen. Die vereinbarten Zuzahlungen sinken um den Prozentualen Anteil, um den das Kurzarbeitergeld sinkt. Gilt Kurzarbeit Null, entfallen die Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge.

Bei Kurzarbeit Null entfallen die zusätzlichen Beiträge in die bAV

Wenn Ihr Betrieb die Arbeit einstellt und nur noch Kurzarbeitergeld gezahlt wird, entfallen automatisch die Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge. Der der Lohnumwandlung wird nicht mehr gezahlt.

Das wirkt sich auf Ihre späteren Bezüge aus.

Auswahl möglich, wenn Kurzarbeitergeld gezahlt wird

Wird Kurzarbeitergeld bei reduzierter Arbeitszeit gezahlt, sinkt auch die Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge. Der Aufbau der späteren Rentenbezüge reduziert sich entsprechend.

Sie können an dieser Stelle auswählen, ob Sie die bAV weiter über die Lohnumwandlung erhalten wollen, oder ob Sie die Einzahlung in die Altersvorsorge unterbrechen. Was hier besser ist, liegt hauptsächlich an der aktuellen Situation. Auch sollten Sie abwägen, wie umfangreich die späteren Einbußen sind. Je nachdem, wie lange Kurzarbeitergeld gezahlt werden soll und wie stark die finanziellen Einschnitte sind, lohnt es sich eher, mehr Geld im Moment zu beziehen oder später höhere Beträge als Rente zu beziehen.

Anpassungen bei Lohnkürzungen möglich

Wenn Kurzarbeitergeld gezahlt wird (auch das gilt nur, wenn Kurzarbeit Null nicht gilt – also der Arbeitgeber selbst Teile des Lohns zahlt), kann es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vereinbarungen für den Ausgleich geben. Es ist vertraglich möglich, Ausgleichszahlungen zu verhandeln, die den Erwartungen auf beiden Seiten entgegenkommen. Prüfen Sie das je nach Situation.

Wenn eine Rentenzusage gezahlt werden soll

Etwas anders kann die Situation sein, wenn Sie eine feste Rentenzusage beim Ausscheiden aus der Arbeit erhalten haben. Sie richtet sich in manchen Fällen nach dem zuletzt gezahlten Lohn. Wenn dieser letzte Lohn Kurzarbeitergeld ist, kann es da erhebliche Differenzen geben. Prüfen Sie das, wenn Sie gerade in dieser Situation sind. Sie müssen dann eine andere Regelung finden – zum Beispiel das letzte Gehalt vor Eintritt der Kurzarbeit oder eine andere Regelung, die auf dem realen Arbeitseinkommen, nicht auf der Höhe des Kurzarbeitergeldes beruht.