Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer

Pensionszusagen werden im Betrieb oft zunächst nur für Mitarbeiter umgesetzt. Erst mit dem Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge wächst der Wunsch bei den Gesellschaftern oder Geschäftsführern, ebenfalls von der betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren. Oft wird die Pensionszusage als Direktzusage ausgestaltet, womit sich automatisch die Verpflichtung zur Bildung von Pensionsrückstellungen ergibt, die auch steuerlich von Vorteil sein können. Da Gesellschafter gelegentlich auch Geschäftsführer werden, ist hier im Problemkomplex „Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer“ zu diskutieren, welche Besonderheiten gelten, damit nicht die Steuerfreiheit der Pensionszusage gefährdet ist.

Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer: Mitarbeiter sind nicht tangiert

Die Thematik „Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer“ ist nicht relevant, wenn man die Pensionsrückstellungen ausschließlich für abhängig Beschäftigte nutzt. Denn diese profitieren nicht kurzfristig von einer steuermindernden Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Langfristig haben sie aber Vorteile für ihren Rentenbezug, aber diese Vorteile sind politisch gewollt.

Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer: Besonderheiten bei Geschäftsführern

Überlegungen zur Thematik „Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer“ sind anzustellen, wenn es um die Gestaltung (Höhe und Anspruchszeitraum) einer Pensionszusage geht, die einem Geschäftsführer gewährt wird, der nicht Miteigentümer ist. Denn solche Pensionsverpflichtungen sind häufig so konzipiert, dass sie deutlich günstiger ausfallen als die Regeln, die für die Rentenversicherung der Mitarbeiter gelten. Hier gilt es aufzupassen, denn der Gesetzgeber macht die steuerlichen Vorteile von Pensionsrückstellungen davon abhängig, dass in der Pensionszusage für die Geschäftsführer keine Regeln angewandt werden, die zu einer deutlich besseren Stellung dieser Personengruppe führt.

Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer: Verdeckte Gewinnübertragung vermeiden

Besonders relevant ist der Problemkomplex „Pensionsrückstellungen für Gesellschafter Geschäftsführer“, wenn es um Gesellschafter geht, die gleichzeitig Geschäftsführer sind und bei denen man die gleichen Prinzipien in der Altersvorsorge anwenden möchte, wie sie auch sonst für Geschäftsführer gilt. Hier kann eine üppige Ausstattung mit Vorteilen beim schnellen Bezug im jüngeren Alter als ungewöhnlich angesehen werden. Insofern der Betrieb hierfür Steuervorteile eingestrichen hat, kann das Finanzamt auf eine verdeckte Gewinnübertragung schließen. Schließlich sind die Vorteile aus einer Pensionszusage auch für Eigentümer sehr groß; sind sie gleichzeitig Geschäftsführer, dann wird die Prüfung der Steuerfreiheit besonders gründlich vorzunehmen sein.