Direktversicherung Höhe

Die Direktversicherung Höhe bei Versorgungsverträgen kann jeder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber selbst festlegen. Grundsätzlich sind die Beiträge auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung begrenzt. Bis zu dieser Höchstgrenze sind Einzahlungen in die Direktversicherung Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage, die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so sind weitere 1.800 EUR in einen Versorgungsvertrag der Direktversicherung Höhe steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig. Diese Höchstgrenze gilt für alle Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und für Altverträge nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).

Für Altverträge der Direktversicherung Höhe nach § 40b EStG, die pauschal mit 20 % besteuert werden, gelten folgende Höchstbeträge: Einzahlungen bis maximal 1.752 EUR jährlich sind sozialversicherungsfrei, wenn diese aus Sonderzahlungen stammen. Werden die Beiträge hingegen aus dem laufenden Gehalt gezahlt, so entfällt die Sozialversicherungsfreiheit. Die Leistungen der Direktversicherung Höhe sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Risikofaktoren sind unter anderem das Geschlecht der versicherten Person und dessen Eintrittsalter, die Dauer der Vertragslaufzeit und bei einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung der gesundheitliche Zustand. Grundsätzlich ist während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsreduzierung oder auch eine Beitragsfreistellung des Versorgungsvertrages der Direktversicherung Höhe denkbar.

Hierbei muss in jedem Fall beachtet werden, dass die Leistungen bei Vertragsablauf entsprechend niedriger ausfallen werden. Eine daraus resultierende Versorgungslücke im Alter sollte auf andere Art und Weise geschlossen werden, um die Sicherung des Lebensstandards im Alter zu bewahren. Die Direktversicherung Höhe bietet eine attraktive Möglichkeit für alle Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG für das Rentenalter selbst vorzusorgen.