Betriebliche Altersvorsorge nachgelagerte Besteuerung

Betriebliche Altersvorsorge nachgelagerte Besteuerung: Sämtliche Durchführungswege profitieren

Für alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktversicherung
  • Direktzusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

gelten seit 2005 die Grundsätze der „Betriebliche Altersvorsorge nachgelagerte Besteuerung„. Das heißt:

Während des Berufslebens sind alle Aufwendungen, die in eine betriebliche Altersvorsorge fließen, von Steuerzahlungen befreit. Erst bei Bezug werden die Auszahlungen steuerpflichtig. Weil jedoch die Steuersätze im Rentenalter deutlich niedriger ausfallen, ist das für den Vertragsinhaber unterm Strich ein echter Steuervorteil.

Betriebliche Altersvorsorge: Nachgelagerte Besteuerung hat Grenzen

Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu gelangen, dürfen die Einzahlungen in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse im Jahr eine Höhe von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Sozialversicherung zuzüglich 1800 Euro nicht überschreiten. Lediglich die Unterstützungskasse oder die Direktzusage kennt diese Obergrenze nicht.

Tipp: Spitzenverdiener, wie beispielsweise Geschäftsführer GmbH und Führungskräfte profitieren von dieser Regelung! Ihre Vorsorgegelder sind mit einer Direktzusage bzw. in einer Unterstützungskasse besonders steuersparend angelegt.

Betriebliche Altersvorsorge: Nachgelagerte Besteuerung, Unverfallbarkeit und die Möglichkeit der Übertragung bei Arbeitgeberwechsel

Wer für seine finanzielle Altersabsicherung selbst etwas tut, genießt den besonderen Schutz des Gesetzgebers. Sämtliche Arbeitnehmereinlagen sind ab dem ersten eingezahlten Betrag unverfallbar und können ohne Abstriche zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Außerdem garantiert das Betriebsrentengesetz allen Vertragsinhabern die Auszahlung ihrer angesparten Beiträge nach dem Grundsatz „Betriebliche Altersvorsorge nachgelagerte Besteuerung„. Das gilt auch im Falle einer Insolvenz. Ansprüche aus Unterstützungskassen, Pensionsfonds oder Direktzusagen sind in der Regel durch einen Pensionssicherungsverein abgesichert. Alle anderen betrieblich geförderten Vorsorgeformen unterliegend der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Fünftelregelung

Betriebliche Altersvorsorge: Nachgelagerte Besteuerung plus günstige Gruppentarife

Je höher der persönliche Steuersatz ist, umso lohnenswerter die Entgeltumwandlung. Gerade gut verdienende Fach- und Führungskräfte stehen mit diesem Rentenmodell besser da als mit einer rein privaten Vorsorge. Indem das Unternehmen mehrere Verträge abschließt, kann es zusätzlich von den zumeist preiswerteren Gruppentarifen profitieren.