Auslagerung Pensionsverpflichtungen

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ist ein relativ aufwendiges Unterfangen, das deswegen wohl überlegt und am besten durch professionelle Berater vorbereitet werden sollte. Dennoch ergeben sich unter bestimmten Umständen durch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen erhebliche wirtschaftliche Vorteile für das betreffende Unternehmen.

 

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zugunsten der Bilanz

 

Wenn sich ein Arbeitgeber dafür entscheidet, seinen Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage anzubieten, dann muss er bei Eintritt des Versorgungsfalles auch selbst die zugesagten Leistungen auszahlen. Deswegen schreibt der Gesetzgeber für diesen Durchführungsweg die Bildung innerbetrieblicher Rücklagen vor. Da es sich bei diesen Pensionsrückstellungen letztendlich um langfristige Zahlungsverpflichtungen, also Verbindlichkeiten handelt, müssen sie bei der Bilanzierung nach dem HGB auf der Passivseite dem Fremdkapital zugeordnet werden. Die Folge ist eine Senkung der Eigenkapitalquote und damit eine Erhöhung des Insolvenzrisikos. Dies ist vor allem dann unerwünscht, wenn

Zum Vergleich

  • ein Nachfolger das Unternehmen kauft oder übernimmt (höheres Risiko bzw. schlechterer Verkaufspreis)
  • ein Kredit aufgenommen werden soll (weniger günstige Kreditbedingungen)
  • die Beurteilung durch eine Rating-Agentur möglichst gut ausfallen soll (nicht möglich bei zu geringer Eigenkapitalquote).

 

In diesen Fällen kann die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Abhilfe schaffen, da sie die Unternehmensbilanz sofort entlastet.

 

Auslagerung der Pensionsverpflichtungen – wohin?

 

Bevor die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen in die Tat umgesetzt werden kann, müssen die bereits erdienten Anwartschaften (sogenannte past services) und die in der Zukunft noch zu erdienenden Anwartschaften (future services) deutlich voneinander abgegrenzt werden. Dies ist wichtig, weil im Rahmen einer Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bestimmte Vorgehensweisen steuerlich begünstigt werden. Deswegen sind in der Praxis auch nur einige wenige Varianten steuerlich machbar bzw. sinnvoll, obwohl normalerweise der Arbeitgeber hinsichtlich des Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge frei wählen kann.

 

Steuerlich tragbar sind die folgenden Vorgehensweisen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen:

Zum Vergleich

  1. Auslagerung der past services auf einen Pensionsfonds
  2. Auslagerung der future services auf eine Unterstützungskasse
  3. Auslagerung der laufenden Rentenleistungen auf einen Pensionsfonds
  4. Auslagerung der laufenden Rentenleistungen auf eine Unterstützungskasse