Direktzusage

Was ist eine Direktzusage?

Wer seine Renten planen möchte, kann sich heute nicht mehr allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Private und betriebliche Altersvorsorgen gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung. Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Direktzusage dar. Sie wird häufig auch als Pensionszulage bezeichnet.

Bei der Direktzusage handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, ihm oder seiner Familie im Versorgungsfall eine vertraglich geregelten Betrag zu zahlen. Dafür behält der Arbeitgeber in der Regel einen Teil des Gehaltes ein und bildet damit Rückstellungen. Der Versorgungsfall kann sowohl altersbedingt als auch im Falle eines Unfalls oder des Todes des Mitarbeiters eintreten. Die Zahlungen können individuell als einmaliger Betrag oder in Form einer regelmäßigen lebenslangen Rente vereinbart werden. Die Höhe der gezahlten Beträge hängt in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Gehalt des Arbeitnehmers ab.

Anders als bei anderen Formen der Altersvorsorge ist die Direktzusage eine direkte Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das heißt, das keine dritte Partei wie zum Beispiel eine Versicherung beteiligt ist. Das Unternehmen ist für die Ansparung des notwendigen Kapitals und die spätere Auszahlung selber verantwortlich. Es kann dabei auf unterschiedliche Weisen profitieren:

  • Steuervergünstigungen
  • sinkende Lohnnebenkosten
  • höhere Liquidität, da das Kapital im Unternehmen bleiben kann

Viele Unternehmen sichern sich neben individuellen Anlageformen auch durch eine spezielle Rückdeckungsversicherung ab, um ihren Zahlungsverpflichtungen in jedem Fall nachkommen zu können. Für Arbeitnehmer stellt die Direktzusage eine sehr sichere Form der Altersvorsorge dar. Im Falle einer Insolvenz springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.) ein und übernimmt die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens.

Wie funktioniert eine Direktzusage?

Die Direktzusage ist eine von mehreren gängigen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Anders als bei anderen Vorsorgevarianten sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Leistung direkt zu. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die Auszahlungen der vereinbarten Leistungen bei Renteneintritt oder auch bei Invalidität oder Todesfall gegenüber dem Arbeitnehmer oder auch dessen Angehörigen verantwortlich ist. Bei der Direktzusage ist also keine weitere Partei miteinbezogen.

Arbeitgeber bildet Rücklagen
Um den Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer nachkommen zu können, bildet das Unternehmen Rücklagen. Das kann zum Beispiel als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers zum monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers geschehen. Alternativ ist es auch üblich, dass die Finanzierung über einen Entgeltverzicht des Arbeitnehmer stattfindet. Dabei behält der Arbeitgeber einen Teil des Arbeits-Entgelts ein und nutzt es zur Rücklagenbildung. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer profitieren von Steuervergünstigungen. Zusätzlich besteht bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Sozialversicherungsfreiheit.

Formen der Auszahlung und Absicherung
Steuern muss der Arbeitnehmer erst mit Beginn der Auszahlungen für die geleisteten Zahlungen abführen. Als Formen der Auszahlung kommen bei der Direktzusage grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Frage. Abhängig von der getroffenen Vereinbarung können die Leistungen sowohl in einem Betrag als einmalige Zahlung oder auch in Form einer regelmäßigen lebenslangen Rente gezahlt werden.

Um die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern und die damit verbundenen Risiken z. B. durch frühzeitigen Leistungsanspruch durch Invalidität abzusichern, schließen viele Unternehmen eine Rückdeckungsversicherung ab. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.) die Zahlungsverpflichtungen. Dazu muss der Arbeitgeber regelmäßige Beiträge an den Verein zahlen.

Welche Vorteile hat eine Direktzusage?

Durch die zunehmende Unsicherheit der gesetzlichen Altersvorsorge spielen private und betriebliche Formen der Altersvorsorge eine immer wichtigere Rolle. Eine gute Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge stellt die Pensions- oder auch Direktzusage dar. Sie bietet dabei sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern viele Vorteile.

Vorteile für Arbeitnehmer
Direktzusagen bieten Arbeitnehmern eine Möglichkeit zur individuellen Altersvorsorge. Dabei können sie insbesondere von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Steuerersparnisse durch Reduzierung des ausgezahlten Lohns
  • Steuern werden erst bei der Auszahlung fällig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ist das umgewandelte Entgelt sozialversicherungsfrei

Aufgrund dieser Vorteile eignen sich Direktzusagen besonders gut bei höheren Gehältern. Etwa für leitende Angestellte oder auch Gesellschaftergeschäftsführer. Insbesondere wegen der unbeschränkten Leistungshöhe. Neben den Steuerersparnissen kommen weitere Vorteile wie die Sicherung der in der Direktzusage zugesicherten Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.) zum Tragen.

Vorteile für Arbeitgeber
Genauso wie für den Arbeitnehmer bietet die Direktzusage auch für den Arbeitgeber viele Vorteile. Dazu zählen insbesondere:

  • Steuerersparnisse durch Pensionsrückstellungen, da diese sich gewinnmindernd auswirken
  • Verbuchung der Pensionsauszahlungen als Betriebsausgabe
  • Steigerung der Liquidität des Unternehmens
  • Freie Verfügbarkeit über Erträge aus Rücklagen

Wie auch für den Arbeitnehmer stellen insbesondere die Steuerersparnisse aber auch die Möglichkeit zur Erhöhung der Liquidität große Vorteile der Direktzusage für Unternehmen dar. Um sich gegen die Risiken abzusichern, die gerade für Unternehmen bestehen, besteht die Möglichkeit eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Sie bietet unter anderem guten Schutz gegen unvorhersehbare Leistungsansprüche etwa infolge von Invalidität oder Todesfall eines Arbeitnehmers und stellt die Zahlungsfähigkeit in der Auszahlungsphase sicher.

Welche Nachteile hat eine Direktzusage?

Eine Direktzusage bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern viele Vorteile. Wie bei jeder anderen Möglichkeit zur Altersvorsorge, gibt es auch bei einer Direktzusage einige Schwächen und Nachteile. Vorteilhaft für Arbeitnehmer ist dabei, dass die meisten Risiken vor allem den Arbeitgeber betreffen. Für Arbeitnehmer hat die Direktzusage daher im Grunde nur zwei relevante Schwachpunkte:

  • Sie ist nicht im Sinne einer Riesterrente förderfähig
  • Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen können keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden

Beide Schwachpunkte lassen sich jedoch verhältnismäßig gut kalkulieren und im Zweifelsfall mit anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge ausgleichen.

Für wen lohnt sich eine Direktzusage?

Wegen umfangreicher Steuerersparnisse und vor allem einer Steigerung der Liquidität profitieren auch Unternehmen, die eine Direktzusage erteilen. Diese Vorteile gelten insbesondere für mittlere und große Unternehmen. Für kleine Unternehmen können der Bürokratieaufwand und die finanziellen Risiken unter Umständen zu hoch sein.

Auf Arbeitnehmerseite gilt, dass eine Direktzusage insbesondere für Angestellte der höheren Einkommensstufen interessant ist. Dazu zählen vor allem Geschäftsführer, Vorstände oder auch leitende Angestellte. Für diese Personenkreise ist die Direktzusage in erster Linie wegen ihrer zum Teil enormen Möglichkeiten zur Steuerersparnis lohnenswert. So sind zum Beispiel Beiträge, die für eine Direktzusage verwendet werden, unbegrenzt steuerfrei. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktzusage in Form einer Entgeltumwandlung profitieren die Arbeitnehmer ebenfalls von einem reduzierten zu versteuerndem Einkommen, bzw. von einer geringeren Lohnsteuer. Ein weiterer finanzieller Vorteil ergibt sich aus geringeren Sozialabgaben

Gerade führende Angestellte können von einem weiteren Aspekt der Direktzusage profitieren. Einerseits ist die Direktzusage nämlich für Angestellte konzipiert, die langfristig in einem Unternehmen angestellt sind. Andererseits gehören jedoch gerade Führungskräfte tendenziell zu den Mitarbeitern, die häufiger das Unternehmen wechseln. Viele Unternehmen nutzen daher die Direktzusage, um insbesondere leitende Angestellte und Führungskräfte langfristig an ihr Unternehmen zu binden und auf diese Weise ihren Bedarf an qualifizierten Führungskräften nachhaltig sicherzustellen. Leitende Angestellte, die auch auf lange Sicht gute Karrieremöglichkeiten in einem Unternehmen sehen, können sich diesen Umstand gezielt zunutze machen.

Warum ist eine Direktzusage so wichtig?

Die Altersvorsorge basiert hierzulande auf einem Drei-Säulen-Model. Demnach setzt sich die Altersvorsorge aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge zusammen. Die Direktzusage ist deshalb besonders wichtig, weil sie als eine von mehreren Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielt. Sie gilt nach wie vor als die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge gewinnen mit den zunehmenden Problemen der gesetzlichen Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Diese reicht bereits heute nur noch in den seltensten Fällen aus, um auch im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Die Direktzusage bietet daher eine interessante Möglichkeit zur Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge.

Insbesondere Angestellte mit einem höheren Einkommen, wie zum Beispiel leitende Angestellte, mitarbeitende Familienmitglieder oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer können von einer Direktzusage auf unterschiedlichen Wegen profitieren. Die Absicherung über den Pensions-Sicherungs Verein PSV a. G. sorgt dafür, dass die eingezahlten Beiträge auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz ausgezahlt werden.

Welche Steuervorteile hat eine Direktzusage?

Eine Direktzusage bietet abhängig davon,wer die Beiträge zahlt, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einige steuerliche Vorteile. Beide Seiten können vor allem von einer nachgelagerten Besteuerung profitieren. Das bedeutet, dass Steuern erst in der Auszahlungsphase fällig werden. In der sogenannten Ansparphase fallen für die Rücklagen keine Steuern an. Der Arbeitgeber profitiert bei einer arbeitgeberfinanzierten Direkt- oder Pensionszusage, weil sich die Beiträge in Form einer direkten Zuwendung gewinnmindernd auswirken. Damit wird das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast gesenkt.

Steuervorteile für den Arbeitnehmer in der Ansparphase
Zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge für die Rücklagen in Form einer Entgeltumwandlung selber, profitiert er in ähnlicher Weise wie das Unternehmen. Die Beiträge werden von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduzieren dadurch das zu steuerpflichtige Einkommen. Die Höhe für die Beiträge ist dabei unbegrenzt. Steuern werden für den Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase fällig. Es wird dann als reguläres Einkommen betrachtet und muss entsprechend als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden. Dabei können dann verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden. Zum Beispiel:

  • Versorgungsfreibetrag
  • Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Fünftelregelung bei Kapitalauszahlung

Auf diese Weise kann sich in der Auszahlungsphase eine günstige Besteuerungssituation ergeben.

Welche Leistungen sind bei einer Direktzusage im Alter steuerpflichtig?

Eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensions- oder Direktzusage bringt für Unternehmen aber auch für die Arbeitnehmer einige Steuervorteile mit sich. Das betrifft für die Arbeitnehmer, die die Beiträge in Form einer Arbeitsentgeltumwandlung selber aufbringen, vor allem die Ansparphase. In dieser Phase sind für den Arbeitnehmer die gezahlten Beiträge in unbegrenzter Höhe komplett steuerfrei. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase, also bei Eintritt des Versorgungsanspruches, die ausgezahlten Leistungen besteuern muss. Das gilt gleichermaßen für einmalige Kapitalauszahlungen wie auch für regelmäßige Rentenleistungen.

Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase
Regelmäßige Rentenleistungen werden dabei als Einkommen angerechnet und müssen entsprechend als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG versteuert werden. Dabei können verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden. Zum Beispiel:

  • Versorgungsfreibetrag
  • Arbeitnehmerpauschbetrag

Gesetzlich Krankenversicherte müssen in der Auszahlungsphase für die ausgezahlten Leistungen Beiträge in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) einzahlen.

Wurde mit dem Arbeitgeber eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart, ist diese im Falle ihrer Auszahlung ebenfalls zu versteuern. Dabei kommt gemäß § 34 EStG die Fünftelregelung zum Tragen. Diese Regelung gilt unter anderem auch für andere einmalige Sonderzahlungen wie Abfindungen oder Veräußerungsgewinne

Wie hoch sollte mein monatlicher Beitrag zur Direktzusage sein?

Wie hoch der individuelle monatliche Beitrag zu einer Direktzusage sein sollte, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Mindestbetrag sollte sinnvollerweise daraus abgeleitet werden, welche Mittel zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge neben der Direktzusage aufgewendet werden. Die Rentenzahlungen aus allen drei Vorsorgevarianten zusammen sollten einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Die Maximalbeiträge zur Direktzusage sind theoretisch unbegrenzt. Allerdings kann ein Unternehmen Rückstellungen nur steuerlich geltend machen, wenn die späteren Auszahlungen im Rahmen der Direktzusage nicht über 75% vom letzten Bruttogehalt des Angestellten liegen. Andernfalls könnte das Unternehmen Steuervorteile verlieren.

Kann ich zusätzliche Leistungen in meine Direktzusage einschließen?

Die Direktzusage stellt eine äußerst flexible Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Es handelt sich bei ihr im Grunde um einen Vertrag, der direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird und in weiten Teilen relativ frei gestaltet werden kann. Entscheidend ist für das Zustandekommen einer Versorgungsleistung zur betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“, dass die Direktzusage abhängig vom Beschäftigungsverhältnis des Angestellten gemacht wird. Daraus ergeben sich sehr individuelle Möglichkeiten für genaue Gestaltung einer Direktzusage. Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel eine Invaliden- oder auch eine Hinterbliebenenrente können daher neben der eigentlichen Altersversorgung problemlos in eine Direktzusage eingeschlossen werden.

Kann ich die Beiträge für meine Direktzusage nachträglich senken?

Unter welchen Umständen Rückstellungen für eine Pensionsverpflichtung aus einer Pensionszusage, wie die Direktzusage auch bezeichnet wird, gebildet werden dürfen, ist in § 6a des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Zum Beispiel muss dafür die Zusage schriftlich erteilt werden. Weitere klare Vorgaben sind, dass die Pensionszusage nicht von gewinnabhängigen Bezügen abhängig sein darf und dass weder die Anwartschaft, noch die Leistungen gemindert werden dürfen. Das bedeutet, dass die Rückstellungen genauso wie die vertraglich vereinbarten Rentenleistungen nicht reduziert oder ganz aufgehoben werden dürfen. Damit dürfen also auch die Beiträge, aus denen die Rückstellungen gebildet werden, nicht nachträglich gesenkt werden.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Bei der Direktzusage handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung einer betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist also in der Regel sehr langfristig, nämlich bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters, gedacht und setzt voraus, dass der Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen bleibt. Aus diesem Grund nutzen viele Unternehmen eine Direktzusage auch als Mittel zur langfristigen Arbeitnehmerbindung.

Aus verschiedenen Gründen kann es natürlich dennoch zu einem früheren Ausstieg des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen kommen. Weil in diesem Fall das für die Direktzusage notwendige Angestelltenverhältnis nicht mehr existiert, können auch die Beitragszahlungen nicht mehr fortgesetzt werden. Die Direktzusage kann jedoch auch nicht gekündigt werden, sondern ruht und die bis dahin eingezahlten Beiträge werden später wie geplant entweder als Rentenzahlung oder einmalige Betrag ausgezahlt. In vielen Fällen können die bereits gezahlten Beiträge vom Mitarbeiter auch zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. In den vergangen Jahren wurden die Bedingungen für eine Mitnahme erleichtert.

Ist die Mitnahme der Direktzusage bei einem Arbeitgeberwechsel gesetzlich geregelt?

Die Mitnahme von betrieblichen Altersvorsorgen von einem Arbeitgeber zu einem anderen ist 2005 gesetzlich neugeregelt worden. Seitdem ist es deutlich einfacher geworden, eine betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Die Modalitäten für die Mitnahme einer Direktzusage sind in §4 des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG) geregelt.

Darin sind zwei verschieden Möglichkeiten zur Mitnahme festgelegt:

  • Übernahme
  • Übertragung

Die beiden Formen unterscheiden sich darin, dass bei der Übertragung die angesparten Beiträge vom alten zum neuen Arbeitgeber übertragen und ein neuer Vertrag zur Altersvorsorge geschlossen wird. Bei der Übernahme wird die bisherige Direktzusage vom neuen Arbeitgeber übernommen und in gleicher Form fortgesetzt.

Kann ich eine Direktzusage kündigen?

Eine Direktzusage ist ein langfristiger Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er ist weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber kündbar. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsanspruches verlässt. Auch in diesem Fall bleibt die Direktzusage bestehen. Sie ruht jedoch. Das bedeutet, dass keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Die bereits eingezahlten unverfallbaren Beiträge werden jedoch wie im Vertrag geregelt als regelmäßige Rentenzahlung oder als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt. Als unverfallbar gelten Arbeitnehmerbeiträge nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sofort nach Einzahlung. Arbeitgeberbeiträge gelten erst fünf
Jahre nach Zahlung als unverfallbar.

Sind bei einer Direktzusage Probezeiten oder Erdienbarkeitsfristen einzuhalten?

Um einem steuerrechtlichen Missbrauch von Direktzusagen zu unterbinden, sind Direktzusagen für Gesellschafter Geschäftsführer an bestimmte Bedingungen geknüpft. So gilt zum Beispiel eine gesetzliche Erdienbarkeitsfrist für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von mindestens zehn Jahren. Das bedeutet, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Abschluss der Direktzusage noch mindestens zehn Jahre im Unternehmen aktiv tätig sein. Nichtbeherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vor dem Beginn des Ruhestandes mindestens zwölf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und die Direktzusage muss mindestens drei Jahre vor Beginn des Ruhestandes geschlossen worden sein.

Für Neugegründete GmbH gelten Probezeiten von fünf und in bestehenden GmbH Probezeiten von zwei bis drei Jahren für einen Geschäftsführer.

Benötigt man für eine Direktzusage einen Gesellschafterbeschluss?

Eine Direktzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt sehr strengen Vorgaben und benötigt in jedem Fall einen Gesellschafterbeschluss. Erst mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung wird die Zusage auch zivilrechtlich wirksam. Für die Ausgestaltung der Direktzusage gelten dabei verschiedene Kriterien, die der Vertrag erfüllen muss. Dazu zählen beispielsweise:

  • Klare Definition der Leistungsarten
  • Definition der Leistungshöhe und der Leistungsvoraussetzungen
  • Rückwirkungsverbot

Zur klaren Definition der Leistungsarten gehört zum Beispiel eine eindeutige Benennung, ob es sich bei den Leistungen um eine Altersrente, Invaliditätsrente oder ähnliches handelt. Mit dem Rückwirkungsverbot ist vorgeschrieben, dass eine Direktzusage für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nur an künftigen Leistungen festgemacht werden darf. Eine rückwirkende Honorierung von Leistungen, die vor dem Schluss der Direktzusage erbracht wurden, ist nicht zulässig. Ebenfalls sehr wichtig ist, dass in der Direktzusage definiert sein muss, welche Leistungen ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer erhält, wenn er vorzeitig das Unternehmen verlässt.

Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Direktzusage?

Für einen Arbeitnehmer ist der Abschluss einer Direktzusage kostenfrei. Er muss bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktzusage lediglich auf einen Teil seines Einkommens verzichten, das in Form einer Entgeltumwandlung als Beitrag für die Altersvorsorge verwendet wird.

Etwas anders sieht es auf Arbeitgeberseite aus. Für Arbeitgeber stellt die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktzusage einen nicht unerheblichen Organisationsaufwand dar und ist somit mit entsprechenden Verwaltungskosten verbunden. Das gilt zum Beispiel für die Bilanzierung der Rückstellungen. Weitere Kosten können ihm auch für eventuelle Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung entstehen. In jedem Fall fallen für den Arbeitgeber auch Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) an.