Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer
Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer – allein der Status zählt!
Wer die Meinung vertritt, dass die betriebliche Altersvorsorge ausschließlich für Personen im klassischen Angestelltenverhältnis attraktiv ist, der irrt sich gewaltig. Auch für Geschäftsführer oder Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ist dieses komplexe Thema äußerst interessant. Grund hierfür ist ihr besonderer Status: Einerseits sind sie am Unternehmen beteiligt, andererseits behandelt sie der Fiskus wie jeden anderen Arbeitnehmer auch.
Betriebliche Altersvorsorge: Geschäftsführer von Gesellschaften als ganz besondere Zielgruppe
Gerade Gesellschafts-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sollten zwingend eigenverantwortlich etwas für Ihre Altersvorsorge tun. Weil diese Personengruppe steuerrechtlich wie Arbeitnehmer behandelt wird, kann sie auch die gleichen betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten nutzen. Dabei haben in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer von Gesellschaften folgende Optionen:
- Pensionszusage
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
Eigeninteresse: Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer und Gesellschafter
Während die Sozialversicherung den geschäftsführenden Gesellschafter als „Chef“ sieht, behandelt ihn die das Finanzamt jedoch wie einen angestellten Mitarbeiter. Üblicherweise ist der Geschäftsführer demnach kein Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung und muss sowohl für sein finanzielles Auskommen im Alter selbst sorgen, als auch sämtliche Risiken bezüglich einer eventuell eintretenden Arbeitsunfähigkeit privat absichern. Vor allem bei der finanziellen Absicherung im Ruhestand kann die betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer kräftig unterstützen und bietet gegenüber anderen Vorsorgeformen zahlreiche Vorteile. Dabei gibt es innerhalb der verschiedenen Durchführungswege jedoch einige Unterschiede. Den wichtigsten Fakt haben allerdings alle Vorsorgemodelle gemeinsam: Es lassen sich kräftig Steuern sparen.
Mögliche Durchführungswege für Geschäftsführer | |
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steuerbar | nicht steuerbar |
Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds | Direktzusage Unterstützungskasse |
alle drei kombinierbar | beide Kombinierbar |
jedoch nur im ersten Dienstverhältnis | zusätzlich kombinierbar mit DV, PK bzw. PF |
nicht mehrfach über Tochterges. | |
Höchstgrenze zusammen: 4% BBG + 1800 EUR |
Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer: Wer hilft?
Die Auswahl der passenden betrieblichen Altersvorsorge für geschäftsführende Gesellschafter erfordert neben jeder Menge Erfahrung auch viel Fingerspitzengefühl. Weil oftmals sogar eine Kombination aus verschiedenen Durchführungswegen die optimale Lösung darstellt, sind im Vorfeld versicherungsmathematische Kalkulationen äußerst ratsam. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich durch eine enge Zusammenarbeit von Versicherungsexperten, Steuerberatern und gegebenenfalls Experten der Hausbank die günstigsten Renditen erzielen lassen.