Direktversicherung Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben ebenso wie Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und Vorstandsmitglieder einer AG die Möglichkeit, über die Direktversicherung Geschäftsführer eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Hierbei werden Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in Form von Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit staatliche gefördert.

Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so können weitere 1.800 EUR steuerfrei in eine Direktversicherung Geschäftsführer eingezahlt werden. Für diesen Teil des Beitrages besteht jedoch dann eine Sozialversicherungspflicht. Die Leistungen aus den Verträgen, die nach § 3 Nr. 63 EStG in der Ansparphase steuerfrei sind, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, die in der Regel für die versicherte Person attraktiver ist.

Grundsätzlich muss bei der Direktversicherung Geschäftsführer immer ein Gesellschafterbeschluss vorliegen, um die steuerliche Anerkennung zu erhalten. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um einen arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten Versorgungsvertrag handelt. In Anlehnung an die Unverfallbarkeitsfristen für Arbeitnehmer gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer die sogenannten Erdienbarkeitsfristen: So muss die Zusage der Direktversicherung Geschäftsführer vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Bei beherrschender Beteiligung muss nach Zusage eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren folgen.

Bei nicht herrschender Beteiligung ist eine dreijährige Dienstzeit nach Zusage bei einer 12-jährigen Betriebszugehörigkeit ausreichend. Die Direktversicherung Geschäftsführer kombiniert staatliche Förderung, Sicherheit und Flexibilität miteinander. So können weitere Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Absicherung der Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz, in einem solchen Vertrag eingeschlossen werden.

Die Vertragslaufzeit kann individuell vereinbart werden, solange die versicherte Person das 62. Lebensjahr bei Auszahlung vollendet hat. Die Direktversicherung Geschäftsführer bietet die Auszahlung der Leistungen in Form von einer Einmalzahlung oder einer lebenslangen Betriebsrente an.