Pensionskasse Württembergische

Pensionskasse WürttembergischeIn der betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf verschiedene Durchführungswege, über die die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden können – die Pensionskasse Württembergische ist eine Möglichkeit. Prinzipiell dürfen Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Pensionskasse Württembergische eingezahlt werden, die weder der Steuer- noch der Sozialabgabenpflicht unterliegen.

Weitere 1.800 EUR sind von der Steuer befreit, jedoch sozialabgabenpflichtig, wenn keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) besteht. Alle Arbeitnehmer, Arbeiter, Auszubildende, Angestellte, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG haben Anspruch auf Entgeltumwandlung – beispielsweise über die Pensionskasse Württembergische.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen, privat fortgesetzt oder beitragsfrei gestellt werden. Es können zudem Zusatzleistungen, wie Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung, eingeschlossen werden. Die Betriebsrenten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbezug müssen gesetzlich Krankenversicherte Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abführen.

Privat Krankenversicherte haben hier einen Extra-Bonus: Sie müssen keine Versicherungsbeiträge aus der Betriebsrente zahlen. Die Produkte der Pensionskasse Württembergische sind für Arbeitnehmer besonders attraktiv, da die Betriebsrenten nicht auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Dieser Punkt ist von zentraler Bedeutung, da die gesetzliche Rentenversicherung künftig den Lebensstandard nicht sicherstellen kann.

Der Abschluss einer zusätzlichen Altersversorgung ist unumgänglich. Auch Arbeitgeber profitieren von der Pensionskasse Württembergische: Durch eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung steigt die Attraktivität des Unternehmens am Markt, Mitarbeiter werden stärker motiviert und an den Arbeitgeber gebunden – und das ohne höheren Verwaltungsaufwand. Die Leistungen in die Württembergische Pensionskasse können als Betriebsausgaben nach § 4c des EStG abgesetzt werden. Die Pensionskasse Württembergische bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lukrative Produkte zur Schließung der Versorgungslücke im Alter.