Betriebliche Altersvorsorge Firmenwechsel

Der neue Job klingt verlockend: interessantere Aufgaben, mehr Geld, bessere Aufstiegschancen. Allerdings sollten Arbeitnehmer ihre Entscheidung für die neue Stelle nicht allein an diesen Kennzahlen festmachen. Es wird immer wichtiger, für eine optimale Absicherung des Ruhestandes zusätzlich unter Umständen sogar privat vorzusorgen. Bestens beraten ist, wer in eine geförderte Betriebsrente investiert. Doch wie funktioniert eigentlich der betriebliche Altersvorsorge Firmenwechsel?

Betriebliche Altersvorsorge: Firmenwechsel mit Auswirkungen auf bereits bestehende Verträge

Wer den Arbeitsplatz wechselt, sollte sich auch nach den Möglichkeiten erkundigen, die der neue Arbeitgeber in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge bietet. Seit 2002 haben alle Beschäftigten einen gesetzlich fixierten Anspruch auf eine Durchführungsform der betrieblich geförderten Kapitalbildung für den Ruhestand. Besonders beliebt ist die Direktversicherung, weil für deren Beiträge zum einen weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden und sie zudem zumeist renditestärker als private Versicherungspolicen sind. Bei ab 2005 geschlossenen Verträgen besteht zudem für Direktversicherungen ein betriebliche Altersvorsorge Firmenwechsel Recht. Das heißt, die Verträge können ohne Weiteres zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Achtung! Der Anspruch auf den betriebliche Altersvorsorge Firmenwechsel bezieht sich lediglich auf das bereits angesparte Kapital. Der Arbeitgeber muss den Vertrag jedoch nicht unbedingt weiterführen, wenn in seinem Unternehmen andere Durchführungswege installiert sind!

Betriebliche Altersvorsorge: Firmenwechsel gleich Anbieterwechsel?

Es kann durchaus passieren, dass der Beschäftigte einen neuen betrieblichen Vorsorgevertrag abschließen muss, falls er auf die Steuervorteile auch beim neuen Arbeitgeber nicht verzichten möchte. Statt den alten Vertrag zu kündigen, kann er ihn jedoch ohne Weiteres beitragsfrei stellen lassen. Kosten sind hierfür nicht zu befürchten.

Betriebliche Altersvorsorge: Firmenwechsel und Betriebsrente

Hier gestaltet sich die Übertragung sehr viel schwieriger und ist in vielen Fällen sogar unmöglich. Damit die bisher erlangten Ansprüche nicht verfallen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So muss der Vertrag beispielsweise schon fünf Jahre lang bestehen, der Beschäftigte muss beim betriebliche Altersvorsorge Firmenwechsel mindestens das 30. Lebensjahr erreicht haben und anderes mehr. Hier gibt es für den Angestellten nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge aus dem Nettoeinkommen selbst weiter zu bezahlen.