Unterstützungskasse Kapitalauszahlung

Wie bei allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge ist natürlich das Ziel am Ende auch bei der Unterstützungskasse die Kapitalauszahlung. Sie erfolgt, sobald der Versorgungsfall eintritt – bei einer reinen Altersvorsorge also mit dem Eintritt in das Rentenalter, so wie es im Pensionsvertrag vereinbart worden ist, bei der zusätzlichen Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung mit dem Ereignis, das die Versorgungsansprüche gültig werden lässt (Unfall, Krankheits- oder Todesfall).

Bei der Unterstützungskasse kann die Kapitalauszahlung grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen. Möglich ist zum Einen die einmalige Kapitalauszahlung des gesamten Betrages, auf den ein Anspruch besteht. Die zweite Möglichkeit besteht in der Zahlung einer lebenslangen monatlichen Zusatzrente. Es gehört zu den großen Vorteilen des Durchführungsweges Unterstützungskasse, dass die Kapitalauszahlung hier so frei gewählt werden kann. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer (bzw. seine Hinterbliebenen) beim Eintreten des Versorgungsfalles je nach den aktuellen Bedürfnissen entscheiden, ob er die einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals oder aber die monatliche Rente bevorzugt.