Unterstützungskasse Unisex

Am 1. März 2011 fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das die Versicherungswelt nachhaltig verändern wird: Der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter gilt fortan auch bei Versicherungsverträgen. Konkret bedeutet dies, dass für alle ab dem 21.12.2012 abgeschlossenen privaten Versicherungsverträge ausschließlich Unisex-Tarife angeboten werden dürfen.

Was bedeutet „Unisex“ für die Unterstützungskasse?

Die neue Rechtssprechung gilt nicht für die betriebliche Altersvorsorge – noch nicht. Bislang bleibt abzuwarten, ob auch für die Unterstützungskasse der Unisex-Tarif vorgeschrieben wird, denn eine entsprechende Gesetzesänderung müsste gesondert erfolgen, was bisher noch nicht geschehen ist. Experten raten jedoch dringend dazu, notfalls auf bundesdeutscher Ebene eine entsprechende Regelung einzuführen, weil sich sonst erhebliche Risiken für das Konzept betriebliche Altersvorsorge ergeben.

Frauen werden älter als Männer.

Dies besagen zumindest die Statistiken. Es ist also davon auszugehen, dass Arbeitnehmerinnen im Alter länger eine Rente beziehen werden als ihre männlichen Kollegen. Deswegen war es bisher bei vielen Versicherern bei der betrieblichen Altersvorsorge üblich, dass Frauen entweder höhere Beiträge zahlten oder aber bei gleichen Beiträgen niedrigere monatliche Renten ausgezahlt bekamen.

Eine Unterstützungskasse mit Unisex-Tarifen würde also wahrscheinlich vor allem für Frauen finanzielle Vorteile mit sich bringen, während Männer mit etwas höheren Beiträgen rechnen müssen.

Unterstützungskasse: Unisex- oder Bisex-Tarif? Gehen Sie auf Nummer sicher.

Bisher ist es den Unternehmen noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge, z.B. in Form einer Unterstützungskasse, ausschließlich nach dem Unisex-Tarif anzubieten. Dennoch sind Arbeitgeber gut beraten, wenn sie dies schon jetzt tun. Die meisten Versicherer bieten auch im Bereich Unterstützungskasse bereits Unisex-Tarife an. Denn es ist mehr als unwahrscheinlich, dass die Bisex-Tarife für die betriebliche Altersvorsorge ewig bestehen bleiben. Und im Falle einer gesetzlichen Änderung, die theoretisch sogar rückwirkend möglich wäre, müsste der Arbeitgeber die Haftung übernehmen und die Arbeitnehmerinnen gegebenenfalls entschädigen. Dieses Risiko lässt sich jedoch leicht vermeiden, wenn bereits jetzt allen Mitarbeitern die neuen Unisex-Tarife für Unterstützungskassen angeboten werden.