Unterstützungskasse Canada Life

Das Versicherungsunternehmen Canada Life wurde, wie der Name bereits vermuten lässt, in Kanada gegründet. Es war im Jahr 1847, als der Geschäftsmann Hugh C. Baker beschloss, in Hamilton (Ontario) die erste kanadische Lebensversicherung zu gründen, weil für ihn die nächstmögliche Versicherungsanstalt in New York City lag – über 500 Meilen entfernt. Bereits nach 50 Jahren war das Unternehmen in ganz Kanada präsent, und 1903 eröffnete es Niederlassungen in Irland und Großbritannien und war damit die allererste Firma überhaupt, die von einer britischen Kolonie aus in den Heimatmarkt expandierte. Heute gehört Canada Life zur Great West Gruppe und ist in ganz Europa und Nordamerika vertreten.
In Deutschland ist Canada Life seit dem Jahr 2000 ansässig und hat sich auf Produkte im Bereich Altersvorsorge und Risikoversicherungen spezialisiert. Der Firmensitz liegt in Köln. Vor allem im Maklermarkt (fondsgebundene Produkte) und im Bereich Dread Disease (Vorsorge gegen schwere Krankheit) gehört das Unternehmen zu den deutschen Marktführern.

Die Unterstützungskasse von Canada Life in Deutschland

In der Sparte betriebliche Altersvorsorge bietet Canada Life die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktversicherung sowie die Rückdeckungsversicherung für Pensions- bzw. Direktzusagen an. Canada Life hat eine eigene Unterstützungskasse gegründet, die überbetrieblich arbeitet. Darüber hinaus kooperiert das Versicherungsunternehmen aber auch mit verschiedenen anderen freien Unterstützungskassen. Damit bietet Canada Life den Trägerunternehmen sehr viele Auswahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

Diese Vorteile bietet eine Unterstützungskasse bei Canada Life:

  • Arbeitgeber gewinnen an Image und Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
  • qualifizierte Mitarbeiter werden langfristig motiviert und an das Unternehmen gebunden
  • Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden
  • bei Entgeltumwandlungen sparen sowohl der Arbeitnehmer (Einkommenssteuer und Sozialabgaben) als auch der Arbeitgeber (Lohnnebenkosten)
  • Beiträge an eine Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, also können vor allem auch Geschäftsführer von diesem Durchführungsweg profitieren