Unterstützungskasse Anbieter

Die Unterstützungskasse ist der älteste der insgesamt fünf Durchführungswege, die im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) anerkannt werden. Das Konzept ist bereits über 100 Jahre alt. Dank ihrer relativ einfachen Handhabung und der beachtlichen steuerlichen Vorteile bieten immer mehr Unternehmen die Unterstützungskasse an, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge für die Arbeitnehmer geht. Aber auch Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer können von den Vorteilen dieses Durchführungsweges profitieren.

Unterstützungskasse: gute Angebote auch von Versichern selbst

Die Unterstützungskasse ist wegen ihrer besonderen Vergünstigungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerade in jüngster Zeit auf dem Vormarsch. Dabei geht der Trend deutlich hin zum so genannten rückgedeckten Modell. Das bedeutet, dass zur finanziellen Absicherung der Versorgungsansprüche an die Unterstützungskasse eine zusätzliche Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, und zwar in Form einer Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers. Diese Versicherung dient dazu, eventuelle Finanzierungslücken zuverlässig zu schließen.

Weil also heutzutage in den meisten Fällen ohnehin ein Versicherungsunternehmen hinzugezogen wird, gibt es inzwischen viele Versicherer, die selbst eine Unterstützungskasse anbieten. Diese überbetrieblichen Kassen arbeiten genauso effizient wie unternehmenseigene Unterstützungskassen und bieten den zusätzlichen Vorteil, dass für den Arbeitgeber ein Großteil des Verwaltungsaufwands entfällt.

Vorsicht bei angeblichen „Testsiegern“

„Wer die Wahl hat, hat die Qual“, so behauptet zumindest der Volksmund. Tatsächlich ist es so, dass die Vielzahl an Anbietern auch im Bereich Unterstützungskasse für Ratlosigkeit sorgen kann. Deswegen kursieren in jüngster Zeit zunehmend so genannte Berater im Netz, die potenzielle Kunden mit der Bekanntgabe angeblicher „Testsieger“ locken. Hierzu ist jedoch aus unserer Sicht folgendes zu sagen:

  • Prinzipiell funktioniert die Unterstützungskasse immer und für alle gleich. Dies regeln das Betriebsrentengesetz und das Einkommenssteuergesetz. Die Unterschiede bei den Angeboten betreffen also immer nur die Details der Vertragsgestaltung. Einen absoluten „Testsieger“ gibt es nicht – kann es gar nicht geben.
  • Eine wirklich kompetente und unabhängige Beratung kann nur durch Fachleute und im Rahmen einer individuellen Fallprüfung erfolgen. Jeglicher Versuch, pauschal und per „Ferndiagnose“ einen Anbieter für die Unterstützungskasse zu empfehlen, kann den Ansprüchen des Kunden an eine wirklich adäquate betriebliche Altersversorgung nicht gerecht werden.