Thema – Was bedeutet: Die Auslagerung der Pensionszusage

12. Januar, 2015

Bei der direkten Pensionszusage sichert der Arbeitgeber seinem Angestellten eine betriebliche Rente vertraglich direkt zu. Er zahlt die Renten aus dem Betriebsvermögen. Für die ausgezahlten Pensionsleistungen werden innerbetriebliche Rückstellungen angelegt, aufgebaut aus Rücklagen durch den Arbeitgeber selbst oder aus Entgeltumwandlungen während des Arbeitslebens des Arbeitnehmers. Man spricht hierbei auch von der internen Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Denn: Sowohl die Rentenzusage, als auch die Pflicht diese zu erfüllen sowie die finanziellen Mittel dafür werden durch das Unternehmen generiert (auch die Entlohnung, aus der Arbeitnehmeranteile zurückgestellt werden wird ja aus Betriebsumsätzen generiert) verbleiben im Unternehmen.

 

Wie wirkt die innerbetriebliche Pensionskasse auf die Bilanzsumme?

 

Das Handelsgesetzbuch legt fest, dass die Rücklagen zur Finanzierung der Rente in der Bilanzierung des Unternehmens auf der Passivseite als Fremdkapital ausgewiesen werden. Das wirkt sich negativ auf die Eigenkapitalquote aus, wenn bei der Bildung der Bilanzsumme Eigen- und Fremdkapital gegenüber gestellt werden. Um eine bessere Eigenkapitalquote zu erzielen, ist es sinnvoll sein, die Pensionszusage auszulagern.

 

Welche Vorteile hat die Auslagerung der Pensionszusage?

 

Spricht man von der Auslagerung der Pensionszusage, so wird genau genommen die Pflicht zur Erfüllung der Pensionszahlungen auf einen externen Versorgungsträger übertragen. Die Regelungen dazu fußen auf gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Bindungen. Sicherungsquellen ergeben sich aus dem Pensionssicherungsfonds oder Versicherungseinlagen; das variiert je nach Betriebsart und Versorgungsmodell.

Vorteile der Auslagerung: Die Pensionsrücklagen verschwinden aus der Bilanz. Das wirkt sich positiv auf die Eigenkapitalquote aus – wesentlich zum Beispiel für die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.

 

Beim Wechsel der Geschäftsführung eines Unternehmens, kann eine vorherige Auslagerung der Rentenzusage für die alte Geschäftsführung von Vorteil sein. So sichert sie u.a. ihre eigenen Pensionsansprüche unabhängig von der weiteren Entwicklung des Betriebes. Dieselbe Sicherung gilt natürlich in der Erweiterung für alle, die ihre Rente aus der Pensionszusage des Unternehmens beziehen. Für die Auslagerung können verschiedene Wege beschritten werden. So können die Rücklagen zum Beispiel in einem Pensionsfond oder in der Unterstützungskasse angelegt werden.

 

Kann die Auslagerung der Pensionszusage für Investitionen nützlich sein?

 

Weiterhin ist die  Regulierung der Bilanzsumme durch eine Auslagerung der Pensionszusage nützlich, wenn Investitionen im Unternehmen anstehen. Ist die Pensionszusage ausgelagert, wird eine bessere Eigenkapitalquote erreicht. Dementsprechend wird die Kreditwürdigkeit bei einem Rating positiver bewertet werden. Die Kreditvergabe durch eine Bank ist somit wahrscheinlicher und wird zu besseren Konditionen ausfallen als ohne die Auslagerung. Die Auslagerung der Pensionszusage ist vor diesem Hintergrund eine wesentliche Option zur Investitionsstärkung eines Unternehmens. Zu beachten ist jedoch der nicht geringe administrative Aufwand, der mit der Rücklagensicherung verbunden ist. Eine Prüfung durch Fachleute und eine entsprechende Bewertung ist grundsätzlich zu empfehlen.