Thema: Auslagerung der Pensionszusage – Welche Leistungen werden verteilt?

25. November, 2014

Welche Leistungen werden von der Pensionskasse übernommen?

Die Pensionszusage aus den Mitteln des Unternehmens auszulagern und über bspw. Unterstützungskassen oder spezialisierte Anbieter abzusichern, hat vor allem für das Unternehmen wirtschaftliche Bedeutung. Gleichzeitig sichert die Auslagerung Zahlungssicherheiten, denn erworbene Pensionsleistungen werden in gewissem Maße unabhängig von der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens geleistet.

Für viele steht jedoch die Frage um Vordergrund: Welche Leistungen bleiben bei einer Auslagerung der Pensionszusage erhalten, welche fallen weg?

Wird die Pensionszusage von einem anderen Anbieter übernommen, verändert sich vornehmlich die Art ihrer Durchführung. Bei unternehmensgeführter Pensionskasse werden Altersgeldansprüche aus Rücklagen des Unternehmens beglichen. Pensionszusagen betreffen Geschäftsführer und Angestellte eines Unternehmens gleichermaßen. Durch den nachhaltigen Aufbau von Kapitalreserven, die in der Bilanz des Unternehmens jeweils fortgeführt werden, werden Leistungen für die Altersabsicherung garantiert. Jedoch hängen sie auch von der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens ab.

Die Auslagerung der Pensionskasse kann in bestimmtem Maß für unabhängige Sicherheit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sorgen. Sie kann an einen Träger ausgelagert werden, der nach einem festgelegten Weg die Absicherung der Altersgeldzusagen sichert. Dazu zählen Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Zukünftig werden die Leistungen von diesen Trägern erbracht.

Stehen alle Leistungen nach der Auslagerung im zugesagten Umfang zur Verfügung?

Die Leistungen, die für die Pensionszusage vertraglich vereinbart werden, stehen auch nach einer Auslagerung zur Verfügung.

Risiko: Die Kapitalertragsquote beim Träger der Pensionskasse wird nicht erreicht. Hier muss das Unternehmen einstehen, wenn die zugesagten Leistungen nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe geleistet werden können.

Dem Arbeitnehmer bzw. durch die Pensionszusage Begünstigten stehen jedoch vollumfänglich alle Leistungen weiterhin zu. Ausfälle beim Träger werden vom Arbeitgeber getragen. Bei Insolvenz bzw. dem Ausfall beider werden die Pensionsleistungen vom Pensionssicherungsverein als Rückdeckung getragen.

Wie wird das Modell der Auslagerung der Pensionszusage getragen?

Der Wechsel der Durchführungswege beinhaltet:

  • Absicherung der Pensionszusage über eine Unterstützungskasse
  • Absicherung der Pensionszusage durch einen Pensionsfonds.

Meist werden in beiden Fällen werden die für die Pensionszusagen nötigen Leistungen finanzwirtschaftlich investiert. Die Unterstützungskasse agiert traditionell näher am Unternehmen als ein ausgelagerter Pensionsfonds (so kann sie bspw. ausgelagerte Gelder in das Unternehmen selbst investieren); beide Formen sind jedoch eigenständige rechtliche Organisationen.