Steuerprivileg für die private Absicherung

15. Februar, 2013

Steuerprivileg für die private Absicherung

Angesichts der zu erwarteten niedrigen Renten wird eine betriebliche Altersvorsorge zunehmend wichtiger für die Menschen in Deutschland. Die betriebliche Altersvorsorge bietet dem Arbeitgeber viele steuerliche Vorteile: Sorgt der Arbeitgeber für eine Umwandlung von Teilen der Mitarbeitervergütungen in eine betriebliche Altersvorsorge, dann ist beiden Seiten damit gedient. Denn auch die Mitarbeiter sparen in diesem Fall Steuern und Sozialversicherung ein. Eine betriebliche Altersvorsorge kann auf unterschiedlichen Wegen angegangen werden. Arbeitgeber, Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen sollten einen gemeinsamen Weg suchen, um besser vor den Risiken des Altes geschützt zu sein.

Beliebt für eine Altersvorsorge mit Unterstützung des Betriebes ist die Direktzusage des Arbeitgebers. Er verpflichtet sich gegenüber seinen Mitarbeitern auch nach deren Ausscheiden wegen Altersruhe, eine gesonderte Pensionszahlung als Ergänzung zur Rente dauerhaft zu überweisen. Zur Absicherung der Direktzusage kann der Arbeitgeber unterschiedliche Möglichkeiten nutzen, die alle für eine steuerliche Förderung in Frage kommen. Als weitere Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können externe Pensionskassen oder Pensionsfonds genutzt werden. Außerdem kann der Arbeitgeber die Direktversicherung als Altersvorsorge für seine Mitarbeiter nutzen. Hier schließen die Mitarbeiter Verträge mit einer Lebensversicherungsgesellschaft ab. Diese Verträge sind aber über einen Arbeitgeber verbunden und bieten damit eine bessere Risikobilanz, was für höhere Renditen genutzt werden kann.

Für alle Varianten einer betrieblichen Altersvorsorge können Steuerfreistellungen genutzt werden. Darüber hinaus sind Freibeträge für die Sozialversicherung gesetzlich vorgesehen. Wenn man bedenkt, dass in Deutschland bis zu 50 Prozent des Bruttoeinkommens durch Sozialversicherung und Steuern gekürzt werden können, dann wird deutlich, dass die betriebliche Altersvorsorge ein erhebliches Renditepotential hat.

Über diese Möglichkeiten hinaus gibt es noch die Riester-Förderung als Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Hier werden Beiträge aus dem Nettoeinkommen verwendet. Der Riester-Sparer kann aber diese Beiträge als Sonderausgaben geltend machen und erhält unter bestimmten Voraussetzungen auch Zulagen vom Staat für seine Altersvorsorge.