Pensionszusage Teilverzicht

Mit einer Pensionszusage wird den Mitarbeitern eines Unternehmens versichert, dass sie später eine gute Ergänzung zur Rente als betriebliche Altersvorsorge bekommen. Solche Pensionszusagen können auch den Geschäftsführern gewährt werden, die Miteigentümer des Unternehmens sind. Wenn diese Zusagen richtig gestaltet sind, dann können sie die gleichen steuerlichen Vorteile nach sich ziehen, wie die normalen Pensionszusagen, die nur für Mitarbeiter gemacht werden. Das Thema „Pensionszusage Teilverzicht“ wird aber an dieser Stelle relevant, weil bei einem Geschäftsführer, der Gesellschafter ist, durch die Anwendung eines Modells „Pensionszusage Teilverzicht“ die Steuervorteile gefährdet sind.

Pensionszusage Teilverzicht: Pensionszusagen implizieren Rückstellungen, ein Teilverzicht kann diese zu hoch werden lassen.

Durch das Aussprechen einer Pensionszusage kann der Betrieb Steuervorteile generieren, weil er die später zu zahlende Pensionen bereits jetzt als steuermindernden Aufwand geltend machen kann. Die Rückstellungen für diese Pensionszusagen lösen diesen Steuerspareffekt aus. Allerdings sind Pensionszusagen an Geschäftsführer, die Miteigentümer sind, hier besonders genau zu gestalten, denn diese Art von Pensionszusage kann bei falscher Gestaltung beim Finanzamt dazu führen, dass dieses von einer verdeckten Gewinnübertragung ausgeht. Dieser Verdacht kann auch dann entstehen, wenn ein entsprechender geschäftsführender Gesellschafter später auf seine Pensionszusage ganz oder teilweise verzichtet. Hier werden faktisch Rückstellungen freigesetzt, die zu einer Nachversteuerung führen können.

Pensionszusage Teilverzicht: Eine Rückrechnung wird notwendig.

Bei einem Teilverzicht auf eine Pensionszusage werden komplizierte Rückrechnungen notwendig. Der Barwert der Pensionszusage wird direkt durch die Verzichtserklärung reduziert. Man muss dann nachrechnen, wie sich diese Verminderung des Barwerts auf früher gebildete Rücklagen auswirken kann. Mit der Auflösung dieser Rücklagen können sich entsprechende Steuerpflichten ergeben, die rechtzeitig dem Finanzamt anzuzeigen sind.

Pensionszusage Teilverzicht: Umfassende Beratung vor der Entscheidung sollte bei einem Versicherungs- und Steuerexperten angestrebt werden.

Sowohl das Unternehmen wie der Betroffene sollten lange im Vorfeld einer Entscheidung zum Teilverzicht sich Unterstützung bei einem Experten suchen. Dieser kann genau ermitteln, wie man den Sachverhalt so gestaltet, dass die Belastungen für das Unternehmen gemindert werden.