Pensionszusage steuerliche Behandlung

Mit der Pensionszusage schafft ein Unternehmen mehr Akzeptanz bei Mitarbeitern und Geschäftsführern. Diese erhalten eine bessere Absicherung im Alter, was auch von der Politik gewünscht ist. Die Politik unterstützt diese Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Das Thema „Pensionszusage steuerliche Behandlung“ wird deshalb stark von den Unternehmen beachtet, weil durch die richtige Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge erheblich die Steuern des Unternehmens reduziert werden können.

Pensionszusage steuerliche Behandlung: Die Gewährung der Pensionszusage ist mit Chancen und Risiken verbunden.

Beherrschung des GGF - Steuerrecht

Was bedeutet Beherrschung im Steuerrecht?
steuerliche Alleinbeherrschung 
nach Anteilen bzw. Stimmrechtenbei einfacher Mehrheit mehr als 50%
entsprechend mehrbei qualifizierter Mehrheit
Zurechnung von Anteilen
anderer Gesellschafter-Geschäftsführer oder Arbeitnehmerja, bei gleich gerichteten Interessen und falls kein Gesellschafter-Geschäftsführer allein beherrschend ist
des Ehegattenkeine automatische Hinzurechnung
minderjähriger Kinderkeine automatische Hinzurechnung (es sei denn begünstigter Elternteil hat alleiniges Sorgerecht)
beherrschende Stellung durch Bündelung unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungenmehrere Gesellschaften sind in ihrer Gesamtheit zu werten

Damit die Steuervorteile für eine Pensionszusage greifen können, müssen den Betrieben Kosten entstehen. Diese Kosten fallen zwar erst in der Zukunft an, können aber bereits in der Gegenwart steuerlich geltend gemacht werden. Das Thema „Pensionszusage steuerliche Behandlung“ verweist daher recht schnell auf den betriebswirtschaftlich relevanten Begriff der Rückstellung. Rückstellungen sind betrieblicher Aufwand, der später sich in Kosten umsetzt, der aber gegenwärtig schon in der Buchhaltung als Aufwand berücksichtigt werden kann. Diese Rückstellungen sind eine Chance für das Unternehmen und seine Beschäftigten. Sie vermindern sofort die Steuerzahlungen und erlauben es später, die Pensionszahlungen zu garantieren. Allerdings ist die Bildung solcher Rückstellungen auch mit gewissen Risiken verbunden. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die entsprechenden Mittel auch langfristig und sicher zur Verfügung stehen. In vielen Fällen wird man daher zur Abdeckung der Risiken eine Rückdeckungsversicherung nutzen.

Pensionszusage steuerliche Behandlung: Besonderheiten bei Geschäftsführern, die Gesellschafter sind

Für die steuerrechtlich relevante Pensionszusage ist darauf zu achten, dass auch bei Geschäftsführern, die Miteigentümer sind, die Pensionszusage korrekt gegeben wird. Bei solchen Personen könnte die Gestaltung der Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung eingeschätzt werden, wenn sie unüblich formuliert wird. Wird aber der Geschäftsführer, der Miteigentümer ist, in analoger Weise behandelt wie andere Geschäftsführer und die Mitarbeiter, dann steht einer steuerlichen Berücksichtigung auch der hierfür gebildeten Rückstellungen nichts im Wege. Pensionszusage steuerliche Behandlung: Berücksichtigt man diese Besonderheiten, dann sind den Finanzierungswünschen des Unternehmens keine Hindernisse in den Weg gestellt.