Pensionszusage sozialversicherungsfrei

Eine Pensionszusage sorgt dafür, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens im Alter mehr Geld bekommen. Es ist möglich, diese Pensionszusage sozialversicherungsfrei zu gestalten, wenn man die entsprechenden gesetzlichen Regeln beachtet.

Für den Arbeitgeber ist es interessant, die Pensionszusage sozialversicherungsfrei zu halten, weil dies seine Kosten erheblich reduzieren kann, ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen. Für den Mitarbeiter ist zu bedenken, dass die Entscheidung, die Pensionszusage sozialversicherungsfrei zu halten, für ihn auch das Problem haben kann, dass seine gesetzlichen Kompensationszahlungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente) etwas geringer ausfallen. Die meisten Arbeitnehmer sind aber ganz froh darüber, wenn sie eine Pensionszusage sozialversicherungsfrei gewährt bekommen, weil weniger Sozialversicherungsbeiträge direkt als Vorteil wahrgenommen wird. Ob damit die Rente, das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld gemindert wird, ist eine Problemstellung, die erst langfristig relevant werden kann und die zu gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht als Problematik behandelt werden muss.

Grundsätzlich gilt: Der arbeitgeberbezogen Aufwand einer richtig gestalteten Pensionszusage hält diese sozialversicherungsfrei. Auch beim Arbeitnehmer entsteht weder jetzt noch später eine Sozialversicherungspflicht, wenn die Regeln für eine betriebliche Pensionszusage konsequent und kompetent angewandt werden. Im Zweifelsfall sollte der Betrieb einen professionellen Berater bei der Gestaltung dieser Aufgabenstellungen hinzuziehen. Dieser sorgt dann durch seine Kompetenz dafür, dass die Pensionszusage sozialversicherungsfrei bleibt, auch wenn sich die Umstände ihrer Gewährung verändern. Er wird im Regelfall ebenfalls kein Problem damit haben, die Pensionszusage auch steuerfrei zu lassen.

Beliebt ist bei der betrieblichen Altersvorsorge auch die Entgeltumwandlung. Hier werden Teile des Lohns oder des Gehalts für eine zusätzliche Altersvorsorge aufgewandt. Beliebter Ansatzpunkt für diese Art der Altersvorsorge ist der Monat, in dem das 13. Gehalt oder die Weihnachtsvergütung bezahlt wird. Hier werden oft besonders hohe Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Nutzt man diesen Monat hingegen, um eine Gehaltsumwandlung vorzunehmen, dann sind innerhalb gewisser Freigrenzen diese Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.