Pensionszusage ohne Gehalt

Mit einer Pensionszusage oder Direktzusage sorgt das Unternehmen dafür, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die Altersvorsorge um eine betriebliche Komponente ergänzt bekommen. Es ist möglich, entsprechende Regelungen auch für Geschäftsführer wirksam zu machen, selbst wenn diese Miteigentümer des Unternehmens sind. Allerdings werden dann steuerrechtlich komplizierte Fragestellungen aufgeworfen, denn der Miteigentümer als Geschäftsführer ist hinsichtlich seiner Einkunftsarten schwerer einzuschätzen als Arbeitnehmer oder leitende Angestellte, die nicht Miteigentümer sind. Da es Geschäftsführer als Miteigentümer gibt, die ohne monatliches Gehalt arbeiten, ist es steuerrechtlich umstritten, ob es eine wirksame Pensionszusage ohne Gehalt überhaupt geben kann.

Die Pensionszusage ohne Gehalt ist also kein Anwendungsfall für die normale betriebliche Direktzusage, die den Mitarbeitern gilt. Diese verfügen über regelmäßige monatliche Zahlungen, die entweder als Gehalt oder als Lohn bezeichnet werden. Eine Pensionszusage parallel zu einer fehlenden Gehaltszahlung kann es also für diese Mitarbeiter nicht geben. Gleiches gilt für Geschäftsführer, die nicht Eigentümer des Unternehmens sind. Auch diese bekommen eine Vergütung, die wie das normale Gehalt des Angestellten einzuschätzen sind. Solchen Personen kann ohne Weiteres eine Pensionszusage gegeben werden, wenn man darauf achtet, dass deren Höhen im Rahmen der branchenüblichen Zahlungen bleiben.

Das Problem bei der Pensionszusage ohne Gehalt für geschäftsführende Gesellschafter ist die Schwierigkeit der Einordnung des Einkommensvorteils, den diesen Personen durch die Pensionszusage zufällt: Handelt es sich bei der Pensionszusage ohne Gehalt um eine verdeckte Gewinnausschüttung oder bewegt sich die Pensionszusage ohne Gehalt im üblichen Rahmen, der für entsprechende Geschäftsführertätigkeiten branchenüblich erwartet werden kann? Kommt das Finanzamt zum Ergebnis, dass die Pensionszusage ohne Gehalt eine verdeckte Gewinnübertragung ist, dann sind die erheblichen steuerlichen Vorteile aus der Pensionszusage für diese Personen gefährdet. Das Unternehmen braucht für die steuerlich geschickte Ausgestaltung seiner Pensionszusagen also gute Steuerberater oder sonstige Experten, die die Höhe der steuerlichen Verpflichtungen gut begrenzen können.