Pensionszusage nach BilMoG

Mit der Abkürzung BilMoG bezeichnen die Juristen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, ein Gesetzespaket, das festlegt, wie eine moderne Bilanz eines erfolgreich aufgestellten Unternehmens auszusehen hat. Dieses neue Gesetz wirft auch die Frage auf, wie die Pensionszusage nach BilMoG zu gestalten ist.

Experten gehen davon aus, dass die Pensionszusage nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Handlungsbedarf für die betrieblichen Entscheidungsträger hervorruft. Denn die Pensionszusage nach BilMoG hat neue Bewertungsansätze in den Bilanzen in Bezug auf die Pensionszusicherungen zu berücksichtigen. Vor Vorteil könnte die Pensionszusage nach BilMoG für kleine und mittlere Unternehmen werden, denn diese können unter typischen Umständen mit Entlastungen rechnen. Für diese Unternehmen werden die Anwendungsregeln vereinfacht und transparenter gestaltet. Das gestattet es diesen Unternehmen eine Neuausrichtung der Pensionszusage nach BilMoG vorzunehmen.

Es gibt aber noch weitere Konsequenzen für die Pensionszusage nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, insbesondere bei größeren Unternehmen. Wenn man sich die Bewertungsvorschriften im Detail anschaut, dann müssen die Überlegungen zu den Rückstellungen gemäß den betrieblich gemachten Pensionszusicherungen in vielen Fällen überprüft werden. Die Pensionszusage nach BilMoG kann zu einer Veränderung in der Saldierung von Pensionsverpflichtungen führen. Das Gesetz regelt genau, wie die Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Aktivvermögen des Unternehmens einzuschätzen sind. Das Vermögen, das für die Pensionszusage nach BilMoG zurückgestellt wurde, soll keinesfalls so eingesetzt werden können, dass es im Bedarfsfall auch als Rückgriff zur Abdeckung von Verbindlichkeiten genutzt wird. Schließlich ist es wichtig, dass die betriebliche Altersvorsorge den Pensionsberechtigten die Pensionszahlungen garantiert, auch wenn der Betrieb aufgelöst werden muss.

Schließlich möchte das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz auch sicherstellen, dass die Rückstellungen für Pensionen realistischer bewertet werden. In die Bestimmung dieser Rückstellungen soll stärker als bisher auch die zukünftige Entwicklung der betrieblichen Kosten einfließen. Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass die Zinsentwicklung eine angemessene Reflexion erfährt; gegenwärtig sind die Zinsen so niedrig, dass auch die Ertragsaussichten einer langfristigen Geldanlage zur Absicherung der Pensionszahlungen eher zurückhaltend eingeschätzt werden muss.