Pensionszusage Krankenkassenbeiträge

Eine Pensionszusage oder Direktzusage verwendet der Arbeitgeber, um für seine Mitarbeiter, für seine Geschäftsführer und für sich selbst die Altersvorsorge zu verbessern. In dem Zusammenhang mit einer denkbaren Umwidmung des Einkommens ist auch die Sozialversicherungspflicht zu reflektieren. Das Thema „Pensionszusage Krankenkassenbeiträge“ ist komplex, denn es muss sowohl während der Ansparphase wie während der Auszahlungsphase einer Pensionszusage überlegt werden, wie hier die richtige Berücksichtigung der Pensionszusage Krankenkassenbeiträge umzusetzen ist. Relevant ist das Thema dann nicht, wenn der Berechtigte aus der Direktzusage kein Krankenkassenmitglied ist. Dies ist häufig der Fall, wenn besser verdienende Angestellte aus der Beitragspflicht zur Krankenkasse herausgefallen sind.

Pensionszusage Krankenkassenbeiträge: Relevante Fragen zur Ansparphase

Die relevanten Regeln, die die Pensionszusage Krankenkassenbeiträge betreffen, sind im Sozialgesetzbuch zu finden. Hier ist zu unterscheiden, ob die Pensionszusage durch eine Entgeltumwandlung oder durch eigenständige Leistungen des Arbeitgebers zustande kommt. Der arbeitgeberbezogene Aufwand für die Umsetzung einer Direktzusage ist im Regelfall von der Sozialversicherung befreit. Die Thema Pensionszusage Krankenkassenbeiträge ist damit erledigt. Etwas differenzierter ist die Frage zu beantworten, wenn die Pensionszusage des Arbeitgebers mit einer Entgeltumwandlung des Mitarbeiters verknüpft ist. Hier gelten Grenzwerte bei der Sozialversicherung, die sich auf die Beitragsbemessungsgrenze beziehen, also von Jahr zu Jahr abgeändert werden. Für die Mitarbeiter ist die Entgeltumwandlung also attraktiv, wenn sie keinen so starken Umfang annimmt.

Pensionszusage Krankenkassenbeiträge: Überlegungen zur Auszahlungs- oder Leistungsphase

Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge fließen dem Rentner als Einnahmen zu und erhöhen seinen finanziellen Handlungsrahmen. Solche Einnahmen können auch sozialversicherungsrechtlich relevant werden. Dann ist auch die Anwendung eines Krankenkassenbeitrags zu überlegen. Grundsätzlich ist der Beitrag zu einer gesetzlichen Krankenkasse einkommensbezogen. Geringverdiener zahlen prozentual zwar den gleichen Beitrag, faktisch aber nur sehr wenig Geld für einen Krankenversicherungsschutz. Diese Überlegungen sind auch die Altersbezüge einschließlich der Pensionszusage anzuwenden.