Pensionszusage Insolvenzversicherung / Insolvenzversicherer

Die Fragestellungen rund um die Pensionszusage oder Direktzusage eines Unternehmens führen immer recht schnell zum Problem des Insolvenzschutzes. Denn die Pensionszusage ist eine recht langfristige Angelegenheit. Es muss also gesichert werden, dass nach einer Insolvenz des Unternehmens noch Geld für die Pensionszahlungen an die Mitarbeiter und die sonstigen Berechtigten vorhanden ist. Hier wird das Thema „Pensionszusage Insolvenzversicherung / Insolvenzversicherer“ sehr direkt aufgeworfen, weil es nicht Aufgabe der Altersvorsorge für Mitarbeiter sein kann, das Unternehmen durch Verzicht auf Leistungen zu retten. Die Mitarbeiter selbst haben oft im Alter nicht genügend Ressourcen, um den Lebensstandard zu halten.

Pensionszusage Insolvenzversicherung / Insolvenzversicherer: Man sucht sich als Unternehmen einen Anbieter auf dem Markt der Lebensversicherungen, der garantieren kann, dass auch Falle der Insolvenz des Unternehmen noch Gelder vorhanden sind, um die Berechtigten ausreichend zu versorgen. Dieser Versicherer punktet mit sehr langfristiger Orientierung und ist seinerseits durch Rückabsicherungssysteme gesichert.

Pensionszusage Insolvenzversicherung / Insolvenzversicherer: Es gibt Gutachter, die genau untersuchen können, ob die gewählten Modelle der Pensionszusage im besten Sinne auch bei der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens noch funktionieren können. Die Pensionszusagen und ihre Finanzierungquellen werden transparent nachvollzogen und es wird den Betroffenen aufgezeigt, wie sie auf die Sicherheit ihrer Ansprüche setzen können.

Insolvenz ist gleichzusetzen mit der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, die über kurz oder lang zur Liquidation des Unternehmens führen muss. Auch wenn das Unternehmen jetzt gut läuft, müssen die Fragen im Zusammenhang mit Pensionszusage Insolvenzversicherung / Insolvenzversicherer jetzt bereits sehr genau reflektiert werden, damit später nichts schiefgeht. Oft kann das Unternehmen in einer Krise noch gerettet werden, wenn alle Forderungen deutlich reduziert werden. Auch in diesem Fall muss aber das Thema „Pensionszusage Insolvenzversicherung / Insolvenzversicherer“ so umgesetzt werden, dass die Berechtigten einer Pensionszusage nicht in ihren Leistungen gekürzt werden können.