Pensionszusage Höhe

Der finanzielle Umfang einer Direktzusage (Pensionszusage Höhe) ist ein wichtiger Faktor, um die Angemessenheit der betrieblichen Altersvorsorge zu berechnen. Die Pensionszusage Höhe sollte in Kooperation mit einem kompetenten Berater bestimmt werden, damit das Unternehmen, seine Mitarbeiter und die Eigentümer in gleicher Weise ihre Interessen zur Geltung bringen können. Der Zweck einer Direktzusage ist die Sicherung der Loyalität zum Unternehmen. Haben die Mitarbeiter (einschließlich der Gesellschafter und der Geschäftsführer) das Gefühl, dass sie im Alter gut versorgt sind, dann können sie sich im hier und jetzt um die bessere Erfüllung der Tagesaufgaben kümmern. Die Pensionszusage Höhe ist hierfür ein entscheidender Baustein.

Bei der Pensionszusage Höhe ist zu beachten, dass keine Überversorgung für den Berechtigten entsteht. Denn dann würde die Direktzusage nicht mehr den Zweck erfüllen, den der Gesetzgeber mit den steuerlichen Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsoge verbunden hat. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn die Pensionszusage Höhe so bestimmt wird, dass der Berechtigte etwas drei Viertel seines ursprünglichen Monatsgehalts während der Rente behalten kann. Die Höhe der Gesamtversorgung kann dann als ausreichend eingeschätzt werden, weil man als Rentner normalerweise nicht die gleichen Kosten und Bedürfnisse hat, wie zur Zeit der beruflichen Tätigkeit.

Bei der Pensionszusage Höhe ist aber auch zu beachten, dass sie nicht zu gering ausfällt. Oft ist den Beteiligten nicht klar, wie gering die zu erwartende Rente eines Mitarbeiters oder eines Geschäftsführers ausfällt. Entsprechend den heute üblichen wechselnden Beschäftigungsverhältnissen ist die stetige Berufsentwicklung auch für die Zukunft nicht gesichert. Die betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung zur Rente muss also großzügig konzipiert sein, damit sie überhaupt ihren Zweck erfüllen kann. Das Ziel der betrieblichen Altersvorsorge ist die Absicherung des Rentners. Er soll mit seinen monatlichen Bezügen deutlich über der Mindestrente liegen, die ihm gesetzlich garantiert ist.