Pensionszusage für Geschäftsführer

Eine Pensionszusage an die Mitarbeiter eines Unternehmens verstärkt die Akzeptanz der Unternehmensstrategie. Eine Pensionszusage ist besonders wichtig, wenn es sich bei den Mitarbeitern um leitende Mitarbeiter handelt, die ihrerseits über keine gesetzliche Rente verfügen. Eine Pensionszusage für Geschäftsführer sollte rechtzeitig vom Unternehmen angegangen werden, um sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter auch im Alter gut versorgt sind. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unterliegen genauso selten der Sozialversicherungspflicht wie Vorstandsmitglieder einer AG. Zwar sind die jährlichen Bezüge in diesen Gehaltsgruppen recht hoch, doch damit ist noch nicht sichergestellt, dass die betroffenen Personen in ausreichender Weise im Alter gesichert sind.

Die Pensionszusage für Geschäftsführer war auch in der Vergangenheit ein beliebtes Instrument der Unternehmenspolitik, auch bei Unternehmen, die sonst nicht mit einer Pensionszusage in der betrieblichen Altersvorsorge arbeiteten. Deshalb wurden häufig Fehler bei der Pensionszusage für Geschäftsführer gemacht, die bei Unternehmen, die auf breiterer Basis die betriebliche Altersvorsorge unterstützen, nicht zu beobachten waren. Beliebt war die Direktzusage des Unternehmens, weil dies der einfachste Weg für eine Pensionszusage gegenüber dem Geschäftsführer ist. Hier gibt das Unternehmen dem Geschäftsführer die verbindliche Zusage auf eine Altersvorsorge, die sogar noch über den Tod hinaus wirken kann. Allerdings muss diese Pensionszusage für Geschäftsführer abgesichert werden, damit der ehemalige Geschäftsführer auch auf seine Altersvorsorge zurückgreifen kann, wenn das Unternehmen aufgelöst werden musste. Wenn hier die Gestaltungsspielräume zu sehr ausgenutzt werden, dann kann diese Altersvorsorge gefährdet sein.

Die Pensionszusage für Geschäftsführer muss über eine ausreichende Kapitalrückdeckung verfügen, damit der ehemalige Geschäftsführer auch im Fall einer Insolvenz beruhigt über seine Altersvorsorge verfügen kann. Darüber hinaus muss die Pensionszusage für Geschäftsführer so formuliert werden, dass nicht ein kritisches Finanzamt sie als verdeckte Gewinnausschüttung deklarieren kann. Denn auch die Pensionszusage für Geschäftsführer hat viele steuerliche Vorteile für das Unternehmen; Sorgfalt ist notwendig, damit nicht später kaum zu bewältigende Probleme auftreten können.