Betriebliche Pensionszusage

Die betriebliche Altersvorsorge kann nach dem 1974 verabschiedeten „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) auf fünf verschiedenen Durchführungswegen organisiert werden. Eine Möglichkeit dieser betrieblichen Rente ist die Pensionszusage. Sie weist gegenüber den meisten anderen Durchführungswegen ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal auf: Die Pensionszusage ist eine interne Variante der betrieblichen Altersvorsorge, das heißt, die Versorgungszusage und die Pflicht zu deren Erfüllung verbleiben beim Trägerunternehmen.

So funktioniert die Pensionszusage:

  • Der Arbeitgeber macht gegenüber dem Arbeitnehmer eine direkte Versorgungszusage. Diese kann neben der finanziellen Absicherung im Rentenalter auch eine Hinterbliebenenversorgung und/oder eine Rente im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) beinhalten.
  • Zur Erfüllung dieser Zusage werden innerbetriebliche Rücklagen, so genannte Pensionsrückstellungen, gebildet.
  • Eine Rückdeckungsversicherung sowie die obligatorische Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein sorgen für die größtmögliche Sicherheit der Versorgungsempfänger.

Pensionszusage: betriebliche Absicherung für Gesellschafter und Geschäftsführer

Besonders für Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer bietet die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionszusage erhebliche Vorteile. Zu nennen sind hier vor allem:

  • die außergewöhnlich große Flexibilität bei der Gestaltung der Zusage sowie
  • die Steuerfreistellung der eingezahlten Beiträge in beliebiger Höhe.

Geschäftsführer haben aufgrund ihrer Position innerhalb des Unternehmens und wegen ihres in der Regel höheren Einkommens oftmals entweder gar kein oder aber ein eingeschränktes Recht auf Leistungen auf der gesetzlichen Rentenversicherung. Umso wichtiger ist hier die zusätzliche Absicherung von betrieblicher Seite, z.B. durch eine Pensionszusage. Sie ermöglicht nicht zuletzt wegen der steuerlichen Freistellung der eingezahlten Beiträge eine individuelle Altersvorsorge, die den besonderen Versorgungsansprüchen der Geschäftsführer entsprechen kann. Denn bei der Pensionszusage gelten die sonst oftmals üblichen Höchstgrenzen – ausgerichtet an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht.

Die Besonderheit bei der Pensionszusage: innerbetriebliche Rückstellungen

Bei der Entscheidung für die betriebliche Altersversorgung mittels einer Pensionszusage gibt es einen wesentlichen Punkt zu beachten: Zur Erfüllung der Versorgungszusage müssen innerbetriebliche Rücklagen gebildet werden. Diese werden bei der Bilanzierung nach dem HGB auf der Passiva-Seite aufgeführt und dem Fremdkapital zugerechnet. Dieser Umstand bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Zum Einen wird aufgrund des höheren Fremdkapitals der Gewinn gemindert, was zu einer Senkung der entsprechenden Steuern führt. Andererseits wirkt sich die Anrechnung der Pensionsrückstellungen auf das Fremdkapital aber auch auf wesentliche Unternehmenskennzahlen aus, zum Beispiel die Eigenkapitalquote. In der Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, in denen aus diesem Grund Unternehmen durch die Ratingagenturen abgewertet wurden – was unter Umständen Auswirkungen auf die Kreditbedingungen haben kann. Generell ist es empfehlenswert, bei der Entscheidung für einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge einen fachkundigen Berater hinzuzuziehen, der die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles prüft und alle relevanten Faktoren sorgfältig gegeneinander abwägt.