Pensionsrückstellungen steuerlich

Wenn sich ein Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge über den Durchführungsweg der Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) entscheidet, dann bedeutet dies, dass sämtliche Pflichten zur Erfüllung dieser Versorgungszusage beim Arbeitgeber selbst verbleiben. Man spricht deswegen von der Pensionszusage als einem internen Durchführungsweg. Um die Auszahlung der zugesagten Pensionsleistungen zu gewährleisten, werden innerbetriebliche Rücklagen gebildet. Diese Pensionsrückstellungen bringen, steuerlich gesehen, einige Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer mit sich.

Pensionsrückstellungen: Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen

Die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage ist, ebenso wie alle anderen Durchführungswege auch, sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerfinanziert möglich. Darüber hinaus existieren auch Mischformen aus beiden Varianten.

Erfolgen die Beitragszahlungen für die Pensionszusage arbeitgeberfinanziert, dann heißt das, dass der Arbeitgeber Zuwendungen direkt in die Pensionsrückstellungen einzahlt. Steuerlich gelten diese Zuwendungen als Betriebsausgaben und können daher als gewinnmindernd abgesetzt werden.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante der Beitragszahlungen erfolgen die Einzahlungen in die Pensionsrückstellungen auf dem Wege der Entgeltumwandlung. Der Beitrag des Arbeitnehmers zu seiner betrieblichen Altersvorsorge wird also vom Bruttoeinkommen direkt der Pensionsrückstellung zugeführt. Das steuerlich zu erfassende Gehalt des Arbeitnehmers vermindert sich somit, so dass er bei der Einkommenssteuer und auch bei den Sozialabgaben sparen kann.

Unabhängig davon, ob sie arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert gebildet werden, werden Pensionsrückstellungen grundsätzlich steuerlich begünstigt, indem die Beitragszahlungen in beliebiger Höhe steuerfrei gestellt bleiben. Erst ab dem Beginn des Leistungsbezugs beim Eintritt des Versorgungsfalles fallen Steuern an (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung). Dieser Umstand macht die Pensions- bzw. Direktzusage zur idealen Variante der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Pensionsrückstellung: Steuerliche Auswirkungen auf das Unternehmen

Da Pensionsrückstellungen dem Grunde nach ein Ausdruck für langfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens sind, werden sie bei der Bilanzierung nach dem HGB auf der Passiva-Seite ausgewiesen und wie Fremdkapital behandelt. Sie wirken sich deswegen gewinnmindernd aus. Auf diese Weise helfen die innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen, die steuerliche Last des Unternehmens zu senken.