Pensionsrückstellungen GmbH Geschäftsführer

Im Jahr 1974 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) verabschiedet, im Rahmen dessen insgesamt fünf mögliche Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge festgelegt worden sind: Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage (auch Direktzusage genannt). Die verschiedenen Durchführungswege unterscheiden sich in wesentlichen Eigenschaften deutlich voneinander, weswegen nicht jede Variante für alle Personenkreise gleich gut geeignet ist. Die Pensionszusage eignet sich aufgrund ihrer Charakteristika ganz besonders für die betriebliche Altersvorsorge von Geschäftsführern in GmbHs. Sie ist der einzige Durchführungsweg, bei dem die Versorgungszusage und deren Erfüllung komplett beim Trägerunternehmen verbleiben. Deshalb werden zur Deckung der gemachten Zusagen innerbetriebliche Rücklagen gebildet, die so genannten Pensionsrückstellungen. Für GmbH–Geschäftsführer ergeben sich hieraus deutliche Vorteile – aber es gibt auch einige Punkte zu beachten.

Betriebliche Altersvorsorge für GmbH–Geschäftsführer: Mit Pensionsrückstellungen verbleibt das Kapital im Unternehmen

Bei der Bildung von Pensionsrückstellungen zum Zweck der Erfüllung der Versorgungszusage verbleibt das Kapital während der gesamten Phase der Anwartschaft im Unternehmen. Hierin besteht der wesentliche Unterschied zu den ausgelagerten oder mittelbaren Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Gerade die Geschäftsführer in GmbHs haben wegen ihres höheren Einkommens auch ein besonders hohes Vorsorgebedürfnis. Bei der Einzahlung der Pensionsbeiträge für GmbH-Geschäftsführer in Pensionsrückstellungen steht dieses Kapital während der Anwartschaftsphase dennoch zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die eingezahlten Beiträge in beliebiger Höhe steuerfrei gestellt bleiben. Außerdem wirken sich die Pensionsrückstellungen gewinnmindernd aus und ermöglichen somit Ersparnisse bei der Gewinnsteuer.

Pensionsrückstellungen für GmbH-Geschäftsführer – das gilt es zu beachten

Eine wichtige Eigenschaft der Pensionsrückstellungen ist die Tatsache, dass sie bei der Bilanzierung nach dem HGB mit aufgeführt werden müssen, und zwar auf der Passiva-Seite als Fremdkapital. Dies wiederum hat zur Folge, dass sich wesentliche Unternehmenskennzahlen verändern – genannt sei hier vor allem die Eigenkapitalquote. Es ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass selbst große Unternehmen wegen zu hoher Pensionsrückstellungen durch die Rating-Agenturen abgewertet wurden.

Darüber hinaus gilt bei Einzahlungen von Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge für GmbH–Geschäftsführer in Pensionsrückstellungen der Grundsatz der Angemessenheit. Um nicht den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung zu erwecken, sollten die Pensionszusagen an die Geschäftsführer in GmbHs – und dementsprechend auch die Beitragszahlungen in die Pensionsrückstellung – sich an einer Höchstgrenze von etwa 75% des aktuellen Nettoeinkommens orientieren.