Pensionskasse Unverfallbarkeit

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge, der sogenannten Entgeltumwandlung, ist in der Pensionskasse Unverfallbarkeit sofort eingetreten. Bei Vertragsabschluss wird der Arbeitnehmer als versicherte Person eingetragen. Bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen muss in der Pensionskasse Unverfallbarkeit erfüllt sein, um diese Anwartschaften zu erhalten.

Für Zusagen, die ab dem 01.01.2001 gemacht wurden, muss der Arbeitnehmer daher das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss seit fünf Jahren bestehen, dann spricht man bei der Pensionskasse von Unverfallbarkeit. Für Zusagen, die vor dem 01.01.2001 gemacht wurden, muss der Arbeitnehmer entweder das 35. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss seit mindestens zehn Jahren bestehen oder der Arbeitnehmer hat das 35. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage besteht seit mindestens drei Jahren bei einer zwölfjährigen Betriebszugehörigkeit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so tritt in der Pensionskasse Unverfallbarkeit ein. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel gehen diese erworbenen Anwartschaften nicht verloren. Das angesammelte Kapital bleibt erhalten und wird zum gewünschten Auszahlungstermin in der vereinbarten Form an die versicherte Person oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gelten in Anlehnung an die Pensionskasse Unverfallbarkeit die sogenannten Erdienbarkeitsfristen, um die steuerliche Anerkennung zu erhalten: Grundsätzlich muss eine solche Zusage vor Vollendung des 60. Lebensjahres gemacht werden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen nach der Versorgungszusage eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren nachweisen. Bei nicht beherrschender Beteiligung reichen drei Jahre nach Versorgungszusage aus, wenn eine 12-jährige Betriebszugehörigkeit bestand. Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, so ist auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern in der Pensionskasse Unverfallbarkeit – oder auch Einhaltung der Erdienbarkeitsfristen – eingetreten.