Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung

Die Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bietet allen Arbeitnehmern, Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden, Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und Vorstandsmitgliedern einer AG eine attraktive Möglichkeit, staatliche Förderungen auszuschöpfen. Da die Einzahlungen in diese Vorsorgeverträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuer- und sozialabgabenfrei sind, gilt für die Leistungen der Pensionskasse nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) die nachgelagerte Besteuerung.

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung können Beiträge in die Verträge der Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung eingezahlt werden, die nicht der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegen. Zusätzlich sind 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, wenn keine weitere Altzusage für den Arbeitnehmer besteht, die der Pauschalbesteuerung unterliegt. Die Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung ist in der Regel lohnend, da der persönliche Steuersatz in der Rentenzeit niedriger ist, als in der Ansparphase. Betriebsrenten aus den Verträgen der Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung werden nach Abzug des Versorgungsfreibetrages voll versteuert.

Der Versorgungsfreibetrag wird bis zum Jahr 2040 kontinuierlich abgebaut. Für die gesamte Rentenzahlungsdauer gilt der Freibetrag, der zu Rentenbeginn einmal festgesetzt wurde. Altverträge nach § 40b EStG, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und pauschal mit 20 % besteuert werden, werden nicht nachgelagert besteuert. Die Renten aus diesenVerträgen unterliegen der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung. Bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr beispielsweise werden 18 % der Rente mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert. Einmalige Kapitalauszahlungen aus den Verträgen nach § 40b EStG sind sogar steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre bei einer mindestens 5-jährigen Beitragszahlungsdauer beträgt. Doch sowohl die Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung, als auch pauschal besteuerte Altverträge bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, individuelle Leistungen und staatliche Förderungen über die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Über die Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung kann die persönliche Versorgungslücke im Alter geschlossen werden, sodass der Lebensstandard erhalten bleibt.