Pensionskasse Maximalbeitrag

Über die betriebliche Altersversorgung können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Einzahlungen bis zum Pensionskasse Maximalbeitrag in einen Versorgungsvertrag tätigen, die nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuer- und sozialabgabenfrei sind. Der Pensionskasse Maximalbeitrag liegt bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Dabei ist es unbedeutend, ob der Versorgungsvertrag arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert ist.

Die Beitragsbemessungsgrenze verändert sich jährlich, so liegt beispielsweise der Pensionskasse Maximalbeitrag im Jahr 2013 bei 2.784 EUR, für monatliche Zahlungen sind es folglich 232 EUR. Der Einschluss einer Dynamik in einen solchen Versorgungsvertrag der Pensionskasse Maximalbeitrag stellt sicher, dass die höchstmögliche staatliche Förderung jedes Jahr ohne weiteren Aufwand ausgeschöpft wird. So verändert sich der Beitrag automatisch jährlich entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze.

Diese dynamische Anpassung kann jederzeit abgelehnt oder für die restliche Vertragslaufzeit aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Besteht für den Arbeitnehmer keine weitere Altzusage nach § 40b des EStG, die pauschal mit 20 % in der Ansparphase besteuert wird, so kann der Versicherte weitere 1.800 EUR zusätzlich zum Pensionskasse Maximalbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Dieser Betrag ist allerdings dann nur von der Steuer befreit, Sozialabgabenpflicht besteht hierfür.

Der Pensionskasse Maximalbeitrag für Altverträge, die pauschal besteuert werden, liegt bei jährlich 1.752 EUR. Der Betrag kann sich auf 2.148 EUR erhöhen, wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Vertrag der Pensionskasse versichert sind und der durchschnittliche Betrag von 1.752 EUR nicht überschritten wird. Werden die Beiträge in diese Versorgungsverträge allerdings aus dem laufenden Gehalt gezahlt, so besteht volle Sozialversicherungspflicht. Nur wenn die Einzahlungen aus Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld getätigt werden, sind diese auch sozialversicherungsfrei.