Pensionskasse Arbeitgeberwechsel

Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, für die es bei einem Arbeitgeberwechsel verschiedene Optionen der Vertragsfortführung gibt. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer in die Pensionskasse eingezahlt werden. Hat der Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter und eine Mindestbetriebszugehörigkeit erreicht, so tritt bei einem arbeitgeberfinanzierten Versorgungsvertrag die sogenannte Unverfallbarkeit ein, d. h., der Mitarbeiter behält auch bei einem Arbeitgeberwechsel die Anwartschaften auf die Leistungen der Pensionskasse. Das gebildete Kapital ruht bei einem Arbeitgeberwechsel und wird zu Rentenbeginn in Form von einer lebenslangen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalabfindung ausgezahlt.

Bei einer Versorgung der Pensionskasse, die vom Arbeitnehmer finanziert wird, erhält die versicherte Person einen sofortigen Anspruch auf seine Leistungen. Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag der Pensionskasse fortzuführen: So kann ein Versicherungsnehmerwechsel auf den neuen Arbeitgeber erfolgen. Es besteht für den Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel die Möglichkeit, die Beiträge weiterhin aus seinem Bruttogehalt in die Pensionskasse abzuführen und von der Steuerersparnis zu profitieren. Darüber hinaus kann der Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel auch privat fortgesetzt werden. Wenn der neue Arbeitgeber beispielsweise eine andere Form der betrieblichen Altersversorgung für seine Mitarbeiter gewählt hat und die Versorgung über die Pensionskasse in der bestehenden Form nicht fortsetzen möchte, kann der Arbeitnehmer nach dem Portabilitätsgesetz vom 01.01.2005 das gebildete Kapital in einen neuen Vertrag übertragen.

Übertragung bei Arbeitgeberwechsel - Portabilität

Einvernehmliche ÜbertragungRechtsanspruch auf Übertragung
Übernahme der ZusageÜbertragung des Übertragungswertes
bei sämtlichen Durchführungswegenbei:
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds

Hierbei entstehen keine zusätzlichen Kosten – weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Grundsätzlich kann die Pensionskasse bei einem Arbeitgeberwechsel auch beitragsfrei fortgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in der Rentenphase auch entsprechend weniger Kapital zur Verfügung steht. Eine eventuell entstehende Versorgungslücke sollte dann unbedingt auf andere Art und Weise geschlossen werden.