Pensionskasse Gothaer

Pensionskasse der GothaerDie Pensionskasse der Gothaer ist einer der möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse Gothaer investieren. Zusätzlich können Arbeitnehmer weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig in einen solchen Versorgungsvertrag einzahlen, wenn für sie keine weitere Altzusage besteht, die der Pauschalbesteuerung unterliegt. Doch die Vorteile der Pensionskasse Gothaer liegen nicht nur in der staatlichen Förderung: Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Zudem können verschiedene Zusatzleistungen (Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsabsicherung) eingeschlossen werden.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden. Der Beginn der Betriebsrente kann ab dem 62. Lebensjahr frei gewählt werden. Die Leistungen aus den Verträgen der Pensionskasse Gothaer sind zwar im Alter voll zu versteuern, da diese in der Ansparphase steuerfrei sind, doch dann gilt meist ein weitaus niedrigerer Steuersatz als während der Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus sind die Betriebsrenten der Pensionskasse Gothaer Hartz IV-sicher, d. h., dass die Renten nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Doch auch für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages der Pensionskasse Gothaer äußerst lukrativ: Der Mitarbeiter wird ohne erhöhten Verwaltungsaufwand motiviert und stärker an das Unternehmen gebunden. Die Beiträge können als Betriebsausgaben nach § 4c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geltend gemacht werden.
Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, sollte sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen, da diese künftig lediglich eine Grundsicherung bieten kann. Die Pensionskasse der Gothaer kann helfen, die individuelle Versorgungslücke zu schließen.