Pensionskasse AXA

Transportversicherung der AXADie Pensionskasse der Axa stellt einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dar und bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern attraktive Leistungen und interessante Steuervorteile. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung und können über die Pensionskasse Axa Einzahlungen bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei tätigen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig, in die Pensionskasse der Axa eingezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung aus dem Versorgungsvertrag. Der Einschluss einer zusätzlichen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung ist bei der Pensionskasse der Axa ebenfalls möglich.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Optionen zur Vertragsfortführung. So kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden. Bereits erhaltene Anwartschaften bleiben bestehen. Auch für Arbeitgeber lohnt sich die Pensionskasse Axa: Eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung stärkt nicht nur die Mitarbeitermotivation, sondern auch die Unternehmensbindung – und das ohne erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Leistungen des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter können als Betriebsausgaben gemäß § 4c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geltend gemacht werden. Auch für den Arbeitgeber gilt der staatlich geförderte Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Einzahlungen bis zu dieser Summe sind von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Die Leistungen aus der Pensionskasse Axa unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, d. h., die Auszahlungen aus dem Vertrag werden erst im Alter steuerpflichtig, wenn der persönliche Steuersatz in der Regel geringer ist, als zur Zeit der Erwerbstätigkeit. Die Pensionskasse Axa bietet mit leistungsstarken Produkten eine optimale Lösung an, die persönliche Versorgungslücke im Alter zu schließen.