Pensionsfonds Pensionssicherungsverein

Die wichtige Frage nach dem Insolvenzschutz stellt sich natürlich auch beim Pensionsfonds. Der Pensionssicherungsverein ist dabei per Gesetz als Träger der Insolvenzsicherung vorgesehen.

Absicherung des Pensionsfonds durch den Pensionssicherungsverein nach dem BetrAVG

Im Jahr 1974 wurde in Deutschland ein „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (kurz: BetrAVG) verabschiedet. Diese auch als Betriebsrentengesetz bezeichnete Sammlung von Vorschriften reguliert alle wesentlichen Punkte der betrieblichen Altersvorsorge. Dies betrifft besonders

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  • die zulässigen Durchführungswege
  • die gesetzlichen Unverfallbarkeiten
  • das Verfahren mit der Betriebsrente bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • steuerrechtliche Vorschriften
  • den gesetzlichen Insolvenzschutz

Der Insolvenzschutz ist im vierten Abschnitt des BetrAVG (§§ 7 bis 15) ausführlich geregelt. Im § 14 BetrAVG wird der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung explizit benannt: der Pensionssicherungsverein. Für Pensionsfonds greift sein Schutz ebenso wie für die Versorgungsanwärter und -empfänger von Unterstützungskassen und Pensionszusagen.

Wie schützt der Pensionssicherungsverein den Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds wird vom Pensionssicherungsverein geschützt, genauer gesagt: die Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger eines Pensionsfonds. Der Pensionssicherungsverein hat seinen Sitz in Köln. Er arbeitet nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Wenn eines seiner Mitgliedsunternehmen insolvent wird, dann leistet der Pensionssicherungsverein für bestehende Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusagen die ausstehenden Zahlungen an die betroffenen Arbeitnehmer. Die Finanzierung des Vereins erfolgt über die Beitragszahlungen der Mitglieder, die dem jeweiligen Finanzbedarf angepasst werden. Nach größeren Insolvenzfällen steigen also mit der vorübergehenden finanziellen Belastung des Vereins auch die Mitgliedsbeiträge.

Vorteile der Absicherung des Pensionsfonds durch den Pensionssicherungsverein

Vor allem aus der Sicht der Arbeitnehmer hat die Absicherung ihrer betrieblichen Altersvorsorge in Form eines Pensionsfonds durch den Pensionssicherungsverein viele Vorteile: Ihre Altersvorsorge ist selbst dann gesichert, wenn der schlimmste Fall eintritt und der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss. Aber auch der Arbeitgeber selbst profitiert letzten Endes davon, dass er ein weiteres starkes Argument hat, wenn es darum geht, mithilfe des Angebots einer Betriebsrente qualifizierte Mitarbeiter für sein Unternehmen zu gewinnen.

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