Neue Regelung für überbetriebliche Pensionskassen – Nahles will Reform

09. März, 2015

Das Thema Pensionskasse wird Teil politischer Bemühungen. Bundesarbeitsministern Andrea Nahles soll einem Zeitungsbericht zufolge Vorschläge unterbreitet haben, überbetriebliche Pensionskassen in Tarifverträgen zu verankern. Demnach können Verhandlungsinhalte zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auch Regelungen zur Beteiligung in der betrieblichen Altersvorsorge umfassen.

Was sind überbetriebliche Pensionskassen?

Inhalt des Koalitionsvertrags ist unter anderem die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, vor allem für Angestellte in Kleinunternehmen und im Mittelstand. Diese Unternehmensformen legen aus Umsatz- und Bilanzgründen meist keine Pensionskassen an, die sie selbst und nur aus eigenen Mitteln betreiben. Alternativ können jedoch mehrere Betriebe in eine gemeinsame Pensionskasse einzahlen. Auch Formen gemeinschaftlich organisierter Unterstützungskassen ist eine Möglichkeit betriebsübergreifender Altersvorsorge.

Der für die Reform zuständige Arbeitskreis trat am 9.3. erneut zusammen. Die Vorschläge sollten darin „intensiv und ergebnisoffen“ diskutiert werden, wird die Stellungnahme aus dem Arbeitsministerium zitiert.

Weitere Modelle zur Umsetzung betrieblicher Altersvorsorge im Mittelstand

Die meisten kleineren und mittleren Unternehmen leisten keine eigene Unterstützungskasse oder Rückstellungen für Pensionsleistungen. Direkte Pensionszusagen sind ebenfalls selten, da sie die Bilanz belasten und in der Regel durch Rücklagen gesichert sein müssen. Die Realisierung aus laufenden Umsätzen ist oft praktisch nicht möglich.

Rücklagen für eine Zusage von betrieblichen Altersgeldern an die Angestellten können auf gesetzlicher Grundlage und mit steuerlicher Wirkung aus den Arbeitsentgelten der Beschäftigten umgewandelt werden. Zusätzlich leisten viele Arbeitgeber dazu Zahlungen zum Aufbau der Altersgelder, die sie aus entsprechend geringeren Sozialabgaben ihren Angestellten zugute schreiben.

Nicht alle Leistungen müssen zwangsläufig in eine Unterstützungskasse oder eine überbetriebliche Pensionskasse fließen. Häufigste Modelle in der betrieblichen Altersvorsorge sind für Konzerne meiste Pension- oder Direktzusagen.

Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen hat dabei meist eine Wirkung auf die Erleichterung der Administration und der Bilanzsumme des Unternehmens. Für den Pensionäre sind die Rentenleistungen bzw. Zusatzleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zudem in der Regel rückversichert, entweder durch Leistungen aus versicherungswirtschaftlicher Risikodeckung oder durch Vereinbarungen mit dem Pensionssicherungsverein, der im Falle einer Firmeninsolvenz laufende Anwartschaften übernimmt.

Hintergrund

Gesetzlich sind Unternehmen schon ab geringer Größe dazu verpflichtet, ihren Angestellten Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren. Die Form können sie dazu selbst bestimmen.

Die Initiative der Bundesregierung soll für eine Verbreitung des Modells der betrieblichen Zusatzabsicherung sorgen, denn bisher werden vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wenige Vorsorgelösungen angeboten.

Der Arbeitgeber ist zu diesem Angebot, also zur aktiven Bewerbung, auch nicht verpflichtet. Er ist lediglich zur Erfüllung entsprechender Wünsche aus seiner Belegschaft verpflichtet. Bislang fürchten Arbeitgeber hauptsächlich verstärkte Belastungen durch Administration und Verwaltung.